Deutsches Verfassungsgericht erlaubt Kopftuchverbot an Schulen

publiziert: Mittwoch, 24. Sep 2003 / 10:51 Uhr

Karlsruhe - An deutschen Schulen dürfen Kopftücher für muslimische Lehrerinnen verboten werden. Mit diesem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht den Streit zwischen einer muslimischen Lehrerin und dem Land Baden-Württemberg.

Allerdings habe Baden-Wüttemberg derzeit keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage für das Kopftuch-Verbot. Das Land unterlag deshalb in dem langjährigen Rechtsstreit mit einer Deutsch-Afghanin.

Das Kultusministerium hatte der Frau vor fünf Jahren die Anstellung als Lehrerin verweigert, weil sie aus religiösen Gründen darauf bestand, ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen. Zur Begründung verwies Baden-Württemberg auf die Verpflichtung des Staates, in religiösen Dingen Neutralität zu wahren.

Es sei nicht Aufgabe von Behörden und Gerichten, über eine solche Frage zu entscheiden, befand nun das oberste Gericht. Vielmehr sei dies Aufgabe des Gesetzgebers.

Klägerin Fereshta Ludin berief sich auf ihre Religionsfreiheit. Religion sei Bestandteil ihrer Identität. Sie wies den Verdacht zurück, sie vertrete ein fundamentalistisches Islam-Verständnis.

In der Schweiz hatte das Tragen von Kopftüchtern in der Schule bereits in den 90er-Jahren hohe Wellen geworfen. Damals war einer Genfer Primarlehrerin verboten worden, während des Unterrichts ihr islamisches Kopftuch tragen zu dürfen.

(bsk/sda)

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