Die 2. Revision des KVG gescheitert

publiziert: Mittwoch, 17. Dez 2003 / 17:43 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Dez 2003 / 18:24 Uhr

Bern - Die 2. Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist nach dreijährigem Ringen im Parlament gescheitert. Der Nationalrat hat mit 71 zu 66 Stimmen bei 35 Enthaltungen den Antrag der Einigungskonferenz verworfen.

Mit dem Nein zur KVG-Revision beginnt nun die Suche nach einer finanzierbaren Gesundheit von vorn.
Mit dem Nein zur KVG-Revision beginnt nun die Suche nach einer finanzierbaren Gesundheit von vorn.
Bei der allgemeinen Unzufriedenheit nützte die laue Ja-Parole von Bundespräsident Pascal Couchepin nichts. Im Gegenteil: Schwankende Abgeordnete dürften sich an den Appell des Sozialministers gehalten haben, lieber jetzt nein zu stimmen, als später den Bundesrat im Referendumskampf im Stich zu lassen.

Der formelle Antrag, den Vorschlag der Einigungskonferenz zu den letzten Differenzen und damit die ganze Vorlage zu verwerfen, stammte vom Waadtländer Freisinnigen Yves Guisan. Dem Arzt war nicht nur die Lockerung des Vertragszwangs ein Dorn im Auge: Insgesamt sei die Revision geeignet, den kumulierten Widerstand aller Kreise des Gesundheitswesens zu mobilisieren.

Der geballte Widerstand kam indessen von der Linken, die sich mehr staatliche Regulierung gewünscht hätte. Die CVP trauerte ihrem Vorschlag nach, die Prämie ab dem zweiten Kind zur Hälfte und ab dem dritten Kind gänzlich dem Staat aufzubürden.

Entäuscht vom Scheitern der 2. KVG-Revision zeigte sich Fritz Britt, Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV). Man habe sehr viele Chancen verpasst. Denn die Alternative zur Ablehnung der 2. KVG-Revision sei nicht etwas besseres, sondern das jetzige Gesetz.

So habe man nun keine Verbesserungen in der Spitalfinanzierung, keine Verbesserungen betreffend Managed-Care-Modell, keine Verbesserungen in der Prämienverbilligung.

Auch der Dachverband der Krankenversicherer santésuisse bedauert die Ablehnung. Trotz einiger Vorbehalte hätten die Krankenversicherer die Reform als einen gangbaren Kompromiss mit verschiedenen zukunftsgerichteten Elementen betrachtet.

Erfreut ist dagegen die Ärztevereinigung FMH. Sie sei froh, dass die Mehrheit des Parlaments zur Einsicht gekommen sei, dass es sich um eine schlechte Vorlage handelte, sagte FMH-Sprecher Reto Steiner. Das erspare allen einen Referendums- und Abstimmungskampf, der völlig unnötig gewesen wäre.

Zufrieden ist auch die Schweizerische Patienten-Organisation (SPO). Hauptkritikpunkt der SPO war die Aufhebung des Kontrahierungszwangs und dass nur jene Ärzte einen sicheren Vertrag erhalten hätten, welche sich in Netzwerken mit Budgetverantwortung zusammengeschlossen hätten.

(tr/sda)

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