Das Bundesgericht ist überlastet

Die Aktenberge in Lausanne quellen aus allen Nähten

publiziert: Donnerstag, 17. Feb 2000 / 15:38 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 17. Feb 2000 / 17:14 Uhr

Lausanne - Die enorme Überlastung der höchsten Gerichte und die einhellig begrüsste Justizreform waren die Hauptthemen an der gemeinsamen Präsentation der Geschäftsberichte des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) am Donnerstag.

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Seit vor sechs Jahren mit der Zahl von 5200 jährlich eingegangenen Fällen eine Alarmmarke erreicht worden sei, habe sich nichts geändert, betonte Bundesgerichtspräsident Martin Schubarth. Die Lage beim EVG ist gemäss dessen Vertretern noch dramatischer.

Bundesgericht mit 40 Grad Fieber
Die Situation am Bundesgericht sei mit einem Patienten zu vergleichen, der konstant 40 Grad Fieber habe, meinte Martin Schubarth. Erfreulich sei zwar, dass der Patient daran noch nicht gestorben sei. An seiner schweren Krankheit ändere dies aber nichts. Mit der vom Bundesgericht vorbehaltlos unterstützten Justizreform, über die am kommenden 12. März abgestimmt wird, sei nur gerade das politische Minimum erreicht worden, so Schubarth weiter. Um so wichtiger sei deren schnellstmögliche Umsetzung. Insbesondere erwarte er, dass das vorgesehene erstinstanzliche Bundesgericht, das die leidigen Bundestrafprozesse übernehmen könne, seine Arbeit auf Anfang des Jahres 2002 aufnehme.

Unhaltbare Situation am EVG
Die Zahl der beim EVG eingegangenen Fälle sei im letzten Jahr um weitere 10 Prozent auf die Höchstmarke von über 2400 Verwaltungsgerichtsbeschwerden gestiegen, zog auch der scheidende EVG-Präsidenten Ulrich Meyer an der Alarmglocke. Die Situation sei trotz einer Parforceleistung der Mitarbeiter «unhaltbar». Den Statistiken des EVG ist zu entnehmen, dass trotz einem Anstieg der erledigten Fälle der Pendenzenberg auf 1830 Fälle angestiegen ist. Die mittlere Prozessdauer beträgt gemäss Meyer neun Monate.

Weitere Zunahme wegen Bilateralen zu befürchten
Es sei zudem zu befürchten, dass mit der Annahme der bilateralen Abkommen mit der EU, namentlich jenem der Freizügigkeit beim Personenverkehr, noch eine erhebliche Mehrbelastung hinzukomme. Gemäss dem neuen Präsidenten des EVG, Alois Lustenberger, müsse die «prozessflutfördernde» weitgehende Kostenlosigkeit der Beschwerdeverfahren geprüft werden. Der Gesetzgeber werde auch zu entscheiden haben, ob sich das EVG künftig auf die Beurteilung von Rechtsfragen konzentrieren müsse und ob es ganz oder teilweise in das Bundesgericht zu integrieren sei. Mit der Justizreform sei für das kleine Bundesgericht in Luzern nichts gewonnen. Es brauche Sofortmassnahmen.

Nicht nur Richter anwesend
Als Premiere nahmen an der Präsentation der Geschäftsberichte mit der Waadtländer Ständerätin Christiane Langenberger und dem Rechtsprofessor Franz Kellerhals auch Vertreter aus der Politik und aus dem Anwaltsstand teil.
Christine Langenberger präsentierte die von allen Anwesenden begrüsste Justizreform. Franz Kellerhals illustrierte aus Sicht des Praktikers die derzeit verworrene Situation im Bereich der verschiedenen kantonalen Straf- und Zivilprozessordnungen, die mit der Justizreform vereinheitlicht werden sollen.

(sda)

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