Die Ersten sollten die Letzten sein
publiziert: Donnerstag, 16. Feb 2012 / 09:41 Uhr
Kloster Fahr: Gehört Kloster Einsiedeln - doch die Renovation zahlen andere.
Kloster Fahr: Gehört Kloster Einsiedeln - doch die Renovation zahlen andere.

Das Kloster Fahr ist offenbar sanierungsbedürftig. Kürzlich wurde der Eingang der ersten von 20 benötigten Spendenmillionen vermeldet und darauf hingewiesen, dass unter den ersten Spendern die Stadt Zürich mit 100.000 Franken figuriert.

Weitere Kantone und Gemeinden sollen ebenfalls bereits gespendet haben und Beiträge der Kantone Aargau und Zürich, des Bundes und der Denkmalpflege würden noch erwartet.

Das Kloster Fahr ist seit der Gründung im Jahr 1130 unserer Zeitrechnung Eigentum des Klosters Einsiedeln und gehört politisch zum Kanton Aargau. Das Kloster Einsiedeln, immerhin grösster privater Grundbesitzer der Schweiz, wird offenbar nichts zur Sanierung beitragen. Die Zukunft des Klosterbetriebs in Fahr ist ungewiss, derzeit leben dort gerade noch 24 Frauen.

Wie kommt also die Stadt Zürich dazu, im Jahr 2011 unserer Zeitrechnung Stadtzürcher Geld in das Vermögen des Klosters Einsiedeln zu spenden?

Der Entscheid des Stadtrates erfolgte im November 2011 auf Antrag von Stadtrat Vollenwyder der FDP. Entnommen wurde der Betrag dem Beitragsfonds des Finanzdepartements, der Beiträge «für gemeinnützige, wohltätige, kulturelle und andere im öffentlichen Interesse bzw. im Interesse der Stadt Zürich liegende Zwecke» entrichten kann. In den Fonds werden unter anderem allgemeine Spenden und Legate an die Stadt Zürich verbucht. Im Protokoll des Stadtrates steht: «Noch bis heute besuchen viele Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher regelmässig die Gottesdienste oder Chorgebete der Klosterkirche Fahr», die touristische und kulturelle Bedeutung werden erwähnt, sowie die «historische Verbundenheit» Zürichs mit dem Kloster.

Lässt sich aber damit wirklich ein öffentliches Interesse der Stadt Zürich begründen? Werden also demnächst auch Spenden an die Renovation des Casinos im aargauischen Baden beschlossen, weil seit 1891 viele Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher regelmässig dieses Casino besuchen?

Die öffentliche Hand ist häufig sehr schnell beim Spenden. Auch bei Aufrufen der Glückskette werden Gemeinden und Kantone jeweils unter den ersten grosszügigen Spenderinnen aufgeführt. Aufgabe der öffentlichen Hand wäre es aber eigentlich nicht, wohltätig zu sein, sondern Staatsaufgaben zu erfüllen. Dazu mögen allenfalls auch Beiträge an Sanierungen von religiösen Bauten gehören, aber nicht als Spenden, sondern als sorgfältig geprüfte und begründete Beiträge an zukunftsgerichtete Projekte, die im Interesse der Gesamtbevölkerung stehen.

Die öffentliche Hand sollte also bei der Sanierung des Klosters Fahr nicht die Erste, sondern ? allenfalls ? die Letzte und nicht Spenderin sondern Beitragende sein.

(Reta Caspar/news.ch)

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