Die Referendumsfrist für 15 Gesetze läuft

publiziert: Montag, 29. Dez 2003 / 13:05 Uhr

Bern - Die Gegner des Stammzellenforschungsgesetzes haben bis zum 8. April 2004 Zeit, die 50 000 Unterschriften für das Referendum beizubringen. Für dieses Gesetz und 14 weitere Bundeserlasse läuft ab Dienstag die Sammelfrist von 100 Tagen.

Gegen die Forschung an Stammzellen wird es wohl zu einem Referendum kommen.
Gegen die Forschung an Stammzellen wird es wohl zu einem Referendum kommen.
Von den Ende Wintersession im Parlament verabschiedeten und nun im Bundesblatt publizierten Vorlagen wird nach heutigem Stand nur das Gesetz attackiert, das die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen und die Forschung an ihnen erlaubt. Das Referendum angekündigt haben der Basler Appell gegen Gentechnologie und Lebensrechtsorganisationen wie Ja zum Leben.

Die andern Vorlagen dürften unbehelligt bleiben. Zu erwähnen sind die Verkürzung der Trennungsfrist für die Scheidung auf Klage des Ehegatten von vier auf zwei Jahre, das Bundesgesetz über die elektronische Signatur, das Gesetz über die Finanzhilfen an das Verkehrshaus Luzern und die spätere Inkraftsetzung des Steuerpakets im Falle einer Annahme durch das Volk.

Dem fakultativen Referendum unterstehen auch drei dringliche Bundesgesetze des Entlastungsprogramms 2003. Sie können vor Ablauf der Referendumsfrist in Kraft gesetzt werden. Der erste Erlass bringt Sparmassnahmen im Asylbereich, der zweite verlängert die Frist zum Abbau der Defizite (Schuldenbremse), der dritte kürzt die Parlamentarierbezüge 2004 bis 2007 um jährlich 3000 Franken.

Das Rahmengesetz zum Entlastungsprogramm wurde bereits vor einer Woche im Bundesblatt veröffentlicht. Hier läuft die Referendumsfrist bis zum 31. März 2004. Trotz links-grüner Opposition in den Räten wurde kein Referendum angekündigt. Am 14. Januar 2004 folgt noch die Publikation des Gesetzes zur Unterstützung der Bibliomedia (früher Volksbibliothek).

(rr/sda)

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