Urteil gegen Schweizer Schläger

Die Schläger von München erwarten hohe Strafen

publiziert: Montag, 22. Nov 2010 / 07:46 Uhr
Die Urteilseröffnung im Landgericht München findet unter Ausschluss der Medien statt.
Die Urteilseröffnung im Landgericht München findet unter Ausschluss der Medien statt.

München - Das mit Spannung erwartete Urteil des Landgerichts München über drei Schweizer Jugendliche wird heute Mittag (Montag) eröffnet. Die Staatsanwältin fordert Freiheitsstrafen von neun, sieben und sechs Jahren. Die Verteidiger wollen milde Strafen.

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Angeklagt sind die drei des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Das maximale Strafmass für die bei der Tat 16-Jährigen liegt nach deutschem Recht bei zehn Jahren Freiheitsentzug.

Die drei Verteidiger weisen jegliche Tötungsabsicht ihrer Mandanten zurück. Der Hauptbeschuldigte soll mit Jugendarrest davonkommen, der mit der Untersuchungshaft abgegolten sei, wie sein Verteidiger sagte. Für die beiden anderen plädieren die Rechtsvertreter auf zwei Jahre und neun Monate beziehungsweise ein Jahr und vier Monate.

Gewaltexzess innert Minuten

Die drei damaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH weilten im Juni 2009 mit ihrer Klasse in München. Am Abend des 30. Juni attackierten sie in der Münchner Innenstadt innert Minuten wahllos fünf Menschen.

Mit Schlägen und Tritten - darunter gezielte Tritte gegen die Köpfe ihrer Opfer - verletzten sie die fünf Personen teils lebensgefährlich. Für die Anklage haben sie sich damit nicht nur der gefährlichen Körperverletzung sondern auch des versuchten Mordes schuldig gemacht. Das Trio wurde noch am Tatabend festgenommen und sitzt seither in Haft.

Mit vier der fünf Zusammengeschlagenen haben die drei Angeklagten mittlerweile Schmerzensgeldzahlungen vereinbart. Mit dem am übelsten zugerichteten Opfer, einem Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, kam keine Einigung zu Stande.

Der Prozess begann am 8. März. Wie sämtliche Verhandlungen findet auch die Urteilseröffnung unter striktem Ausschluss von Öffentlichkeit und Medien statt. Die Medien werden im Anschluss informiert.

(fkl/sda)

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