Die Walliser Justiz muss beschlagnahmtes Hanf nicht freigeben

publiziert: Dienstag, 8. Apr 2003 / 12:29 Uhr

Lausanne - Die Walliser Justiz muss den beschlagnahmten Hanf von Bernard Rappaz nicht freigeben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde seiner Gesellschaft Valchanvre abgewiesen.

Alte potente Nutzpflanze Hanf.
Alte potente Nutzpflanze Hanf.
Die Walliser Polizei hatte im November 2001 50 Tonnen Hanf von Bernard Rappaz´ Gesellschaft Valchanvre beschlagnahmt. Im Februar 2002 ersuchte Valchanvre um Freigabe der Hälfte der beschlagnahmten Menge zur Herstellung legalen Hanföls. Das Ersuchen wurde jedoch abgewiesen, zuletzt vom Kantonsgericht im vergangenen Dezember.

Diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun auf Beschwerde von Valchanvre bestätigt. Die Lausanner Richter begründeten, dass bei einer Freigabe der Restmenge Zweifel über eine mögliche illegale Verwendung bleiben würden.

Es schloss sich der Auffassung des Kantonsgerichts an, dass die Hälfte der ersuchten 25 Tonnen Hanf wahrscheinlich ausreiche, um die bestellten 50 Kilogramm legalen Öls zum Preis von 125 000 Franken zu destillieren.

Im weiteren teilte Rappaz mit, dass er Dominique von Planta als neuen Anwalt zur Verteidigung seiner Interessen im Strafverfahren engagiert habe. Der bisherige Anwalt war wegen eines Interessenkonflikts abgesetzt worden, was vom Bundesgericht kürzlich bestätigt wurde.

(bsk/sda)

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