Dignitas-Sterbewohnung benötigt Bewilligung

publiziert: Dienstag, 18. Sep 2007 / 17:37 Uhr

Stäfa - Die Sterbehilfeorganisation Dignitas muss für ihre neue Sterbewohnung in Stäfa eine Bewilligung einholen. Der Stäfner Gemeinderat fordert den Hauseigentümer auf, für die Nutzungsänderung der Wohnung eine Baubewilligung zu beantragen.

Dignitas will sterbewilligen Personen einen Platz für ihren Freitod anbieten.
Dignitas will sterbewilligen Personen einen Platz für ihren Freitod anbieten.
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In der kürzlich gemieteten Wohnung beabsichtigt Dignitas sterbewilligen Personen einen Platz für ihren Freitod anzubieten. Bis vor kurzem hatte die Sterbehilfeorganisation zum selben Zweck in der Stadt Zürich eine Wohnung gemietet.

Die von Dignitas gemietete Wohnung befinde sich in der Wohnzone, in welcher nur nicht störende Betriebe zulässig seien, schreibt der Gemeinderat von Stäfa.

Es werde daher zu prüfen sein, ob die in der Wohnung betriebene Suizidhilfe als «nicht störender Betrieb» einzustufen sei, so der Gemeinderat.

(smw/sda)

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