Dignitas erhält Erlaubnis in Schwerzenbach

publiziert: Freitag, 23. Nov 2007 / 13:58 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Nov 2007 / 14:21 Uhr

Zürich - Die Sterbeorganisation Dignitas darf im zürcherischen Schwerzenbach in der Industriezone Freitodbegleitungen bis auf weiteres durchführen, nicht jedoch in einer Wohnliegenschaft in Maur ZH.

Dignitas war wegen einer Sterbebegleitungen auf einem Parkplatz in die Kritik geraten.
Dignitas war wegen einer Sterbebegleitungen auf einem Parkplatz in die Kritik geraten.
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde betreffend das einstweilige Nutzungsverbot für die Wohnliegenschaft in Maur abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.

Diejenige Beschwerde betreffend Gewerbeliegenschaft in Schwerzenbach wurde gutgeheissen.

Laut der Urteilsbegründung ist bei Gewerberäumen anders als bei Wohnungen schon fraglich, ob die regelmässige Durchführung von Freitodbegleitungen überhaupt eine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung darstelle.

Entsetzen in der Gemeinde

Gemeindeschreiber Karl Rütsche zeigte sich nicht erfreut. «Wir sind entsetzt», sagte Rütsche gegenüber «Radio 24». Denn nun könnten ab sofort in Schwerzenbach wieder Freitodbegleitungen stattfinden, sagte er weiter.

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In einem Interview vom Samstag sagte Minelli, falls Dignitas in Schwerzenbach weiterwirken könnte, sei die verfahrene Situation rund um die Sterbehilfe jedoch gelöst.

Dignitas war in letzter Zeit mehrfach in die Kritik geraten. Insbesondere wegen Sterbebegleitungen auf einem Parkplatz in Maur.

(bert/sda)

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