Urteil aus Genf

Discobesucher angefahren - Lenker muss nicht hinter Gitter

publiziert: Donnerstag, 10. Apr 2014 / 21:12 Uhr
Das Gericht kann das Motiv des Rasers nur schwer nachvollziehen. (Symbolbild)
Das Gericht kann das Motiv des Rasers nur schwer nachvollziehen. (Symbolbild)

Lausanne - Das Strafgericht in Genf hat am Donnerstag einen Autofahrer wegen Gefährdung des Lebens zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafe wird allerdings zu Gunsten einer medizinischen und psychologischen Betreuung ausgesetzt.

Der 27-jähriger Vater zweier Kinder war im Februar 2012 mit dem Auto in eine Menschenmenge beim Ausgang einer Diskothek in Genf gefahren. Er stand unter dem Einfluss von Alkohol. Drei Personen wurden verletzt.

Die Tat sei «unentschuldbar», befand das Gericht. Er habe weder versucht auszuweichen noch zu bremsen. In die Menschenmenge fuhr er mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 km/h.

Für das Gericht blieb das Motiv des Rasers schwierig nachzuvollziehen. Er habe sich vermutlich provoziert gefühlt, weil er zuvor wegen einer Auseinandersetzung aus der Diskothek geworfen wurde.

Die Richter berücksichtigten beim Urteil, dass der Mann heute keinen Tropfen Alkohol mehr trinkt. Es entschied sich, die begonnenen Massnahmen zur Besserung nicht zu unterbrechen.

Anwalt der Opfer kündigt Berufung an

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Autolenker eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr Gefängnis gefordert. Der Anwalt der drei Opfer kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die Strafe sei symbolisch und und der Schwere des Deliktes nicht angemessen, sagte der Anwalt Daniel Kinzer. Der Verteidiger des Angeklagten zeigte sich hingegen erleichtert über das Urteil.

(bg/sda)

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