Doppelmord: Lebenslänglich für Neuenburger Messer-Mörder

publiziert: Dienstag, 3. Sep 2002 / 21:24 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 3. Sep 2002 / 22:12 Uhr

Neuenburg - Das Neuenburger Geschworenengericht hat einen 31-jährigen Marokkaner zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde des Doppelmordes an zwei Landsfrauen in La Chaux-de-Fonds schuldig gesprochen.

Das Verdikt lautete auf vorsätzliche Tötung und Mord. Die lebenslange Strafe bedeutet, dass der Verurteilte frühestens nach 15 Jahren wegen guter Führung aus dem Zuchthaus entlassen werden kann. Die sechs Geschworenen folgten dem Antrag des Staatsanwaltes.

Für das Gericht ist es wahrscheinlich, dass der Angeklagte sein erstes Opfer nicht von Beginn weg habe töten wollen. Hingegen habe er den zweiten Mord einzig mit dem Ziel begangen, eine störende Zeugin zu beseitigen. Der Mann wurde zudem schuldig gesprochen, das Leben Dritter gefährdet zu haben.

Nach dem Mord an den zwei Frauen hatte er deren beiden Kleinkinder am Tatort zurückgelassen. Die hilflosen Babys wurden erst 40 Stunden nach dem Drama in der Wohnung entdeckt. Die Tat geht auf den März 2001 zurück. Der Mann unterhielt eine Beziehung mit einem der späteren Opfer.

(ms/sda)

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