Sexualdelikt

Drahtzieher sexueller Übergriffe auf Mädchen in Reiden verurteilt

publiziert: Dienstag, 15. Okt 2013 / 13:05 Uhr
Sechs Drahtzieher der sexuellen Übergriffe auf eine 14-Jährige sind vom Luzerner Jugendgericht schuldig gesprochen worden. (Symbolbild)
Sechs Drahtzieher der sexuellen Übergriffe auf eine 14-Jährige sind vom Luzerner Jugendgericht schuldig gesprochen worden. (Symbolbild)

Reiden - Sechs Drahtzieher der sexuellen Übergriffe auf eine 14-Jährige in Reiden LU sind vom Luzerner Jugendgericht schuldig gesprochen worden. Sie wurden zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen vier und elf Monaten verurteilt. Zudem müssen sie eine ambulante Therapie besuchen.

Die sechs Täter machten sich der mehrfachen, gemeinsam verübten sexuellen Nötigung schuldig. Zwei Beteiligte wurden zudem wegen Vergewaltigung und ein weiterer Jugendlicher wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt, wie das Luzerner Jugendgericht am Dienstag mitteilte. Die Urteile sind rechtskräftig.

Die gesetzliche Höchststrafe beträgt ein Jahr. Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Noch hängig ist gemäss Jugendgericht in diesem Fall ein Zivilverfahren. In diesem wird über die Entschädigung des Opfers entschieden.

Missbrauch in öffentlichen Toiletten

Schüler und Ehemalige der Oberstufe in Reiden vergingen sich mehrfach an der 14-jährigen Mitschülerin. Unter psychischem und physischen Druck zwangen sie das Mädchen zu sexuellen Handlungen. Die Übergriffe geschahen zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 15. November 2011.

Die Täter hatten das Mädchen teilweise nach Schulschluss abgepasst und es weggeführt. Die Übergriffe passierten unter anderem in öffentlichen Toiletten der Gemeinde. In einem Fall wurde die Tat mit einem Handy gefilmt.

Die Minderjährige meldete sich schliesslich bei der Schulsozialarbeiterin. Die nun verurteilten Drahtzieher waren zu Beginn der Übergriffe zwischen 14 und 15 Jahren alt.

Insgesamt waren rund 14 Jugendliche am Missbrauch beteiligt. Die Jugendanwaltschaft bestrafte bereits im Frühjahr 2013 acht Täter mit Arbeitseinsätzen und bedingtem Freiheitsentzug.

 

(tafi/sda)

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