Prozess wegen Schusswaffeneinsatz

Drei Aargauer Polizisten vor Gericht

publiziert: Donnerstag, 28. Apr 2016 / 09:11 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 28. Apr 2016 / 09:46 Uhr
Der «Argus»-Polizist soll wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt werden. (Symbolbild)
Der «Argus»-Polizist soll wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt werden. (Symbolbild)

Bremgarten AG - Drei Aargauer Kantonspolizisten müssen sich am heutigen Donnerstag vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen schweren Körperverletzung verantworten. Ein Polizist ist zudem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt.

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Die drei Männer standen 2009 als Mitglieder der Sondereinheit «Argus» im Einsatz. Ein gewalttätiger serbischer Ehemann wurde mit zwei Schüssen in den Bauch schwer verletzt. Die Anklagen erhob der von der Aargauer Regierung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt, der Zuger Rechtsanwalt Urs Sutter.

Vor Gericht steht ein 33-jähriger Polizist der Interventionseinheit «Argus», der die zwei Schüsse abfeuerte. Verantworten müssen sich auch ein 53-jähriger Gruppenführer und ein 60-jähriger Pikettoffizier. Sie standen ebenfalls im Einsatz.

Die Verhandlungen am Bezirksgericht Bremgarten dauern den ganzen Tag. Das Gericht will die Urteile am Freitag eröffnen.

Anklage fordert bedingte Geldstrafen und Bussen

Der «Argus»-Polizist soll wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt werden. Er habe gewusst, dass der Tod eintreten könne, wenn man einem Menschen mit einer Faustfeuerwaffe in den Bauch schiesse, heisst es in der Anklageschrift.

Der Gruppenführer soll wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 6000 Franken kassieren. Der Pikettoffizier soll zusätzlich wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen und zu einer Busse von 8000 Franken verurteilt werden.

Die beiden Vorgesetzten ordneten gemäss Anklage den gefährlichen Zugriff der Sondereinheit unsorgfältig an. Sie sollen alternative Massnahmen zu wenig in Betracht gezogen haben. Der Pikettoffizier habe den Befehl («Zugriff, um abzuräumen») gegeben.

Ehefrau rief die Polizei an

Zum polizeilichen Schusswaffeneinsatz war es am Abend des 25. Mai 2009 gekommen. Der Serbe hatte sich mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Wohlen gestritten. Er hatte getrunken. Die Frau alarmierte die Polizei und konnte sich mit ihrem Kleinkind unverletzt in Sicherheit bringen.

Bei der Vorsprache der Regionalpolizei öffnete der Ehemann die Wohnungstür mit einem Messer in der Hand, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Der Mann befolgte die Anweisungen des Polizisten nicht, sondern richtete das Messer auf sich selbst und zog sich wieder in die Wohnung zurück.

Rasch wurde Verstärkung durch die Kantonspolizei und deren Sondereinheit «Argus» gerufen. Der Mann hatte sich zwischenzeitlich selbst mit einem Messer verletzt und mit Selbstmord gedroht.

Nach Schlichtungsversuchen intervenierten sechs Polizisten der Sondereinheit. Kurz nach dem Aufbrechen der Türe feuerte ein Mitglied der Sondereinheit aus kurzer Distanz zwei Kugeln auf den Mann ab und ein weiteres Mitglied setzte den Taser ein.

Der angeschossene Mann ging schwer verletzt zu Boden. Er wurde von der Sondereinheit umgehend gesichert, medizinisch versorgt und überlebte deshalb den Zugriff. Der Mann musste längere Zeit in Spitalpflege verbringen.

Opfer ist verstorben

Der Serbe verstarb im April 2015. Das Ableben des Mannes steht laut Anklageschrift in keinem Zusammenhang mit den 2009 erlittenen Schussverletzungen. Die Strafuntersuchung gegen den Serben wurde mittlerweile eingestellt.

Im März 2013 hatte der Aargauer Regierungsrat zunächst einen anderen ausserordentlichen Staatsanwalt zur Untersuchung des Polizeieinsatzes beauftragt. Dieser verstarb im Herbst 2014.

Der Grund, dass überhaupt ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt wurde, ist die Neuorganisation der Strafverfolgungsbehörden im Aargau. Es bestanden enge berufliche Beziehungen mit den angezeigten Kadermitgliedern der Kantonspolizei. Die Leitung der Polizei hatte 2009 von Notwehr gesprochen.

(arc/sda)

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