Drei Anti-G-8-Aktivisten verurteilt

publiziert: Montag, 28. Jun 2004 / 20:10 Uhr / aktualisiert: Montag, 28. Jun 2004 / 21:31 Uhr

Nyon - Das Polizeigericht Nyon hat drei G-8-Gegner wegen Verkehrsbehinderung schuldig gesprochen. Die Aktivisten hatten im Juni 2003 in einer dramatisch verlaufenen Aktion die Autobahnbrücke bei Aubonne VD blockiert.

Das Gericht befreite den Briten aufgrund der bei der Aktion erlittenen schweren Verletzungen von jeglicher Strafe.
Das Gericht befreite den Briten aufgrund der bei der Aktion erlittenen schweren Verletzungen von jeglicher Strafe.
Die Blockade einer Autobahn stellt ein erhöhtes Risiko dar, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Die Schuld der Angeklagten wiege schwer. Nach Ansicht des Richters hätte die Aktion ohne weiteres zu Verkehrsunfällen führen können.

Das Gericht verurteilte einen 40-jährigen Briten, befreite ihn jedoch aufgrund der bei der Aktion erlittenen schweren Verletzungen von jeglicher Strafe. Seine Partnerin wurde zu 10 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Das Gericht gestand ihr aufgrund der erlittenen psychischen Folgen der Aktion ein teilweise reduziertes Strafmass zu.

Den dritten Angeklagten - einen 25-jährigen Waadtländer - verurteilte das Gericht zu 20 Tagen Gefängnis bedingt. Alle Verurteilten müssen die Verfahrenskosten bezahlen.

Mit der Blockadeaktion protestieren die Aktivisten am 1. Juni 2003 gegen den G-8-Gipfel von Evian. Zwei der drei Angeklagten - ein 40-jähriger Brite und seine 26-jährige Lebensgefährtin - hängten sich an beide Enden eines Seils, das über die Geländer der Autobahnbrücke gespannt war.

Die Aktion fand ein jähes Ende, als ein Schaffhauser Polizist das Seil durchschnitt. Der britische Aktivist fiel 20 Meter in die Tiefe und zog sich schwere Frakturen zu. Seine Partnerin kam mit dem Schrecken davon. Ihr Sturz konnte im letzten Moment durch andere Aktivisten verhindert werden.

Die Anwälte der Angeklagten plädierten auf Freispruch. Der Tatbestand der Verkehrsbehinderung sie nicht erfüllt. Dazu hätte das Leben der Verkehrsteilnehmer gefährdet sein müssen, erklärte Verteidiger Jean-Michel Dolivo. Dies sei nie der Fall gewesen.

Die insgesamt 17 Aktivisten hätten alles getan, um die Sicherheit der Fahrzeuglenker zu gewährleisten. Wir trugen Sicherheits-Gilets und hielten den Verkehr rund 200 Meter vor dem gespannten Seil an, erklärte einer der Angeklagten.

(bert/sda)

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