Drei Jahre Gefängnis wegen Millionenbetrugs

publiziert: Dienstag, 28. Nov 2006 / 21:42 Uhr

Basel - Im Prozess um einen Millionenbetrug hat das Basler Strafgericht einen 61-jährigen Schweizer zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte habe das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht.
Der Angeklagte habe das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht.
Es sprach ihn des gewerbsmässigen Betrugs sowie der Veruntreuung und Urkundenfälschung schuldig. Der Angeklagte war geständig.

Er hatte als leitender Mitarbeiter einer Bank und einer Vermögensverwaltungsfirma während rund zehn Jahren 5,5 Millionen Franken in die eigene Tasche abgezweigt. Im Mai 2005 war ein Verdacht gegen ihn aufgekommen, ein halbes Jahr später wurde er verhaftet.

Der Angeklagte verdiente bis zu einer halben Million Franken pro Jahr. Er hob aber Geldbeträge ab und liess sie den Konten mehrerer seiner Kunden belasten. Dabei fälschte er die Unterschriften der Kunden, in einzelnen Fällen verwendete er Blankounterschriften.

Das Gericht folgte weitgehend den Argumenten der Anklage. Es bejahte auch die Gewerbsmässigkeit. Massgebend war dabei die Höhe des Deliktsbetrags. Nur vom Vorwurf der Fälschung der Buchhaltung sprach es den Angeklagten frei: Nach einer Unterschriftsfälschung könne er nicht ein zweites Mal für das Ablegen des falschen Beleges bestraft werden.

Umstände raffiniert ausgenutzt

Das Verschulden sei schwer, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Dem Argument der Verteidigung, man habe es dem Angeklagten leicht gemacht, konnte das Gericht nicht folgen. Vielmehr habe der Angeklagte die Umstände raffiniert ausgenutzt und das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht.

Dass er mit dem beruflichen Erfolg und dem Kontakt mit begüterten Leuten «abgehoben» habe, sei zwar nachvollziehbar, aber keine Entschuldigung. Als Motive des Angeklagten nannte die Vorsitzende des Gerichts neben Prunk- und Geltungssucht auch Gier.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmass von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf 18 Monate bedingt plädiert. Mit den geschädigten Arbeitgebern hat sich der Mann bereits in einem Vergleich geeinigt.

(smw/sda)

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