Drei-Punkt-Gurte reichen für Kinder nicht

publiziert: Dienstag, 16. Mrz 2010 / 15:56 Uhr

Bern - Verstellbare Drei-Punkt-Gurte schützen Kinder unter 12 Jahren und 150 Zentimetern im Auto nicht ausreichend. Das hält der Bundesrat in einer nachgelieferten Antwort zur Fragestunde im Nationalrat fest.

Verstellbare Drei-Punkt-Gurte schützen Kinder unter 12 Jahren und 150 Zentimetern im Auto nicht ausreichend. (Symbolbild)
Verstellbare Drei-Punkt-Gurte schützen Kinder unter 12 Jahren und 150 Zentimetern im Auto nicht ausreichend. (Symbolbild)
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Zwar könnte die Gurtführung am Hals der Kinder mit den verstellbaren Gurten verbessert werden, räumt die Regierung in der Antwort an Christian van Singer (Grüne/VD) ein. So bleibe der Guillotinen-Effekt aus. Nicht vermeiden lasse sich bei diesen Gurten, dass die Kinder unter der Beckengurte durchrutschen und dabei schwere Bauchverletzungen erleiden.

Die ab 1. April verschärften Vorschriften für Kinder bis 12 lehnten sich an die entsprechende EU-Richtlinie an, welche die Schweiz umsetzen müsse. Um den Kindersitz oder andere Rückhaltevorrichtungen für die Kleinen führe nichts herum.

Kostengünstige Sitzerhöhungen

Welche Vorrichtung auf dem Rücksitz zum Zug kommen müsse, hänge vom Alter der Sprösslinge und vom Fahrzeug ab. Auf dem Markt gebe es kostengünstige Sitzerhöhungen für Kinder ab 15 Kilogramm. Die neue Regelung stehe damit dem vernünftigen Gebrauch eines Autos nicht entgegen und sei fürs Familienbudget tragbar.

In Einzelfällen räumt der Bundesrat dennoch Schwierigkeiten ein, etwa beim Transport von Kindern durch Dritte. Darum prüfe die Regierung, welche Ausnahmen die massgebliche EU-Richtlinien zulassen könnte.

(pad/sda)

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