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Körperverletzung mit Todesfolge
Dreijährige Gefängnisstrafe im Tugce-Prozess
publiziert: Dienstag, 16. Jun 2015 / 12:02 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 16. Jun 2015 / 20:08 Uhr
Darmstadt - Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce Albayrak ist am Dienstag vor dem Landgericht der deutschen Stadt Darmstadt das Urteil gefallen: Der 18-jährige Angeklagte erhält eine Jugendstrafe von drei Jahren. Die Verteidigung kündigte Revision an.
Das Gericht sprach den jungen Mann der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Nach einem Streit auf dem Parkplatz vor einem Fast-Food-Restaurant in Offenbach hatte der Angeklagte in den Morgenstunden des 15. Novembers die 22-Jährige geschlagen. Sie fiel daraufhin auf den Asphalt und erlag elf Tage später im Spital ihren schweren Hirnverletzungen.
Den Schlag, mit dem der 18-Jährige die Studentin niederstreckte, wertete das Gericht nicht als Ohrfeige. Es sei vielmehr ein "von unten nach oben ausholender Schlag in Richtung des Gesichts" gewesen.
In dem Verfahren hatte das Landgericht mehr als 60 Zeugen vernommen, auch Freundinnen von Tugce sowie Freunde des 18-Jährigen, die oft widersprüchlich aussagten. Schnell wurde dabei indes klar, dass sich beide Seiten vor dem Schlag gegenseitig übel beleidigt hatten.
"Erhebliche Erziehungsdefizite"
Der junge Mann hatte seine Tat zu Prozessbeginn und nach den Plädoyers bedauert: "Es tut mir unendlich leid, was ich getan habe. Ich habe niemals mit ihrem Tod gerechnet."
Das Geständnis des Angeklagten wertete der Vorsitzende Richter Jens Assling als "durchaus aufrichtig gemeint". Der Täter habe den Tod Tugces nicht beabsichtigt. Aber: "Wer so heftig zuschlägt, der nimmt die Körperverletzung in Kauf." Zudem bescheinigte der Richter dem jungen Mann "erhebliche Erziehungsdefizite" beim Umgang mit Gewalt.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht die Vorverurteilung des 18-Jährigen in der Öffentlichkeit. Dies sei "ganz extrem" gewesen, sagte Assling. Der junge Mann sei weder ein "Killer" noch ein "Koma-Schläger".
Das Urteil nahm der 18-Jährige äusserlich ruhig auf. Der Mutter von Tugce kamen dagegen die Tränen, auch andere Zuschauer weinten. Richter Assling richtete sich auch an Tugces Familie. Ihr Verlust sei "durch kein Urteil dieser Welt auszugleichen".
Der Staatsanwaltschaft gefolgt
In seiner Entscheidung folgte das Gericht in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft, die auf drei Jahre und drei Monate Haft plädiert hatte. Lediglich die "Schwere der Schuld" wollten die Richter nicht feststellen.
"Das Strafmass war zu erwarten", sagte Macit Karaahmetoglu, Anwalt von Tugces Eltern, die als Nebenkläger aufgetreten waren. Die Familie sei froh, dass der Prozess nun vorbei sei. Für den Angeklagten bestehe nun die Chance, die Tat zu einer Zäsur in seinem Leben zu machen.
Die Verteidigung will das Urteil dagegen anfechten. "Wir werden in Revision gehen", sagte Anwalt Heinz-Jürgen Borowsky. Man halte die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend. Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als seinen Mandanten im Gefängnis wegzusperren.
Tumult vor Urteilsverkündung
Tugces gewaltsamer Tod hatte deutschlandweit Entsetzen und Anteilnahme ausgelöst. Die Studentin soll vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben - auch wenn sich das im Prozess nicht zweifelsfrei feststellen liess. Freunde von Tugce verehren sie trotzdem als "Heldin".
Vor dem Urteil war es im Gericht zu einem Tumult gekommen. Zuschauer rangelten um die begrenzten Plätze und beleidigten einander. Nach der Verkündung soll es bei einer Mahnwache zu Aggressionen gekommen sein.
Den Schlag, mit dem der 18-Jährige die Studentin niederstreckte, wertete das Gericht nicht als Ohrfeige. Es sei vielmehr ein "von unten nach oben ausholender Schlag in Richtung des Gesichts" gewesen.
In dem Verfahren hatte das Landgericht mehr als 60 Zeugen vernommen, auch Freundinnen von Tugce sowie Freunde des 18-Jährigen, die oft widersprüchlich aussagten. Schnell wurde dabei indes klar, dass sich beide Seiten vor dem Schlag gegenseitig übel beleidigt hatten.
"Erhebliche Erziehungsdefizite"
Der junge Mann hatte seine Tat zu Prozessbeginn und nach den Plädoyers bedauert: "Es tut mir unendlich leid, was ich getan habe. Ich habe niemals mit ihrem Tod gerechnet."
Das Geständnis des Angeklagten wertete der Vorsitzende Richter Jens Assling als "durchaus aufrichtig gemeint". Der Täter habe den Tod Tugces nicht beabsichtigt. Aber: "Wer so heftig zuschlägt, der nimmt die Körperverletzung in Kauf." Zudem bescheinigte der Richter dem jungen Mann "erhebliche Erziehungsdefizite" beim Umgang mit Gewalt.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht die Vorverurteilung des 18-Jährigen in der Öffentlichkeit. Dies sei "ganz extrem" gewesen, sagte Assling. Der junge Mann sei weder ein "Killer" noch ein "Koma-Schläger".
Das Urteil nahm der 18-Jährige äusserlich ruhig auf. Der Mutter von Tugce kamen dagegen die Tränen, auch andere Zuschauer weinten. Richter Assling richtete sich auch an Tugces Familie. Ihr Verlust sei "durch kein Urteil dieser Welt auszugleichen".
Der Staatsanwaltschaft gefolgt
In seiner Entscheidung folgte das Gericht in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft, die auf drei Jahre und drei Monate Haft plädiert hatte. Lediglich die "Schwere der Schuld" wollten die Richter nicht feststellen.
"Das Strafmass war zu erwarten", sagte Macit Karaahmetoglu, Anwalt von Tugces Eltern, die als Nebenkläger aufgetreten waren. Die Familie sei froh, dass der Prozess nun vorbei sei. Für den Angeklagten bestehe nun die Chance, die Tat zu einer Zäsur in seinem Leben zu machen.
Die Verteidigung will das Urteil dagegen anfechten. "Wir werden in Revision gehen", sagte Anwalt Heinz-Jürgen Borowsky. Man halte die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend. Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als seinen Mandanten im Gefängnis wegzusperren.
Tumult vor Urteilsverkündung
Tugces gewaltsamer Tod hatte deutschlandweit Entsetzen und Anteilnahme ausgelöst. Die Studentin soll vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben - auch wenn sich das im Prozess nicht zweifelsfrei feststellen liess. Freunde von Tugce verehren sie trotzdem als "Heldin".
Vor dem Urteil war es im Gericht zu einem Tumult gekommen. Zuschauer rangelten um die begrenzten Plätze und beleidigten einander. Nach der Verkündung soll es bei einer Mahnwache zu Aggressionen gekommen sein.
(flok/sda)
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