Drogenhanf für Kühe - Freispruch

publiziert: Donnerstag, 26. Okt 2006 / 16:55 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 26. Okt 2006 / 17:21 Uhr

Frauenfeld - Das Thurgauer Obergericht hat einen 26-jährigen Jungbauer freigesprochen, der seinen Kühen Drogenhanf verfüttert hatte.

Der Bauern muss die Busse nicht bezahlen und erhält noch eine Entschädigung.
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1 Meldung im Zusammenhang
Der Staatsanwalt hatte das Verfahren nach einem Freispruch des Bezirksgerichts Bischofszell weitergezogen.

Das Obergericht sah die Berufung als unbegründet an und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Obergerichtspräsident Thomas Zweidler bestätigte eine Meldung der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens.

Der Jungbauer war im Mai mit der Begründung freigesprochen worden, dass die rechtliche Grundlage für eine Verurteilung fehle. Er habe nicht gegen ein Gesetz verstossen, als er seinen Kühen im vergangenen Jahr Hanf verfütterte.

Verbot habe noch nicht gegolten

Zwar hatte der Bundesrat die Verfütterung von Hanf an Kühe per 1. März 2005 verboten.

Aber weil die Futtermittelverordnung noch nicht angepasst war, habe das Verbot bis Ende des vergangenen Jahres nicht gegolten, argumentierte das Bezirksgericht.

Damit musste der Bauer die gegen ihn verhängte Busse über 500 Franken wegen Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz nicht bezahlen, sondern er wurde mit 300 Franken entschädigt. Seit dem 1. Januar 2006 gilt das bundesrätliche Fütterungsverbot.

(rr/sda)

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