Kündigung nach Drohungen

Drohungen sind ein Grund für eine fristlose Kündigung

publiziert: Mittwoch, 4. Jul 2001 / 12:38 Uhr

Lausanne - Droht ein Angestellter einem Kollegen, ihn brutal zusammenzuschlagen, überschreitet er klar die Grenzen. Wiederholen sich solche Äusserungen, kann er fristlos entlassen werden - und zwar ohne Ankündigung.

Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit ein Urteil des Neuenburger Gerichts korrigiert. Im konkreten Fall beleidigte ein Polier regelmässig seinen Arbeitskollegen, drohte ihm mit dem Tod und war auch körperlich gewalttätig.

(sda)

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