Verordnung

Dumdum-Geschosse nur noch auf Jagd erlaubt

publiziert: Donnerstag, 7. Feb 2002 / 10:31 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 7. Feb 2002 / 13:13 Uhr

Bern - Private dürfen Dumdum-artige Geschosse ab März nur noch in der Jagd verwenden. Dies legt die Verordnung über verbotene Munition des EJPD fest. Polizei- und Militärbehörden sind von dem Verbot ausgenommen.

Heute sind gemäss der Waffenverordnung der Erwerb, die Herstellung und die Einfuhr von Munition mit Hartkerngeschossen oder Munition, die einen Explosivsatz oder Gift enthält, untersagt. So genannte Deformationsgeschosse, die beim Aufprall «aufpilzen», sind nicht verboten und daher auf dem Markt erhältlich.

Bei der Jagd darf diese Munition aber weiterhin eingesetzt werden, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Schusses werde mit dieser Munitionsart erhöht: Ein getroffenes Tier breche beim ersten Schuss zusammen und könne nicht mehr flüchten.

Polizei und Armee sind von der Neuerung nicht betroffen. Sie unterstehen nicht dem Waffengesetz. Die Bewaffnung des Militärs ist im Militärgesetz, diejenige der Polizeikorps nach dem jeweiligen kantonalen Recht geregelt.

Der Bundesrat ist aber grundsätzlich gegen den Einsatz von Dumdum-artiger Munition im ordentlichen Polizeidienst. Der Einsatz der Deformationsgeschosse in klar umrissenen Ausnahmesituationen soll hingegen möglich bleiben, etwa bei Geiselnahmen oder Flugzeugentführungen.

(bb/sda)

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