Durchaus machbar: Beruf und Familie

publiziert: Donnerstag, 1. Jul 2004 / 15:48 Uhr

Bern - Beruf und Familie können in den meisten öffentlichen Verwaltungen - im Gegensatz zur Privatwirtschaft - gut miteinander vereinbart werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Konferenz der Gleichstelllungsbeauftragten (SKG).

Die meisten öffentlichen Verwaltungen sehen einen Mutterschaftsurlaub von mehr als 14 Wochen vor.
Die meisten öffentlichen Verwaltungen sehen einen Mutterschaftsurlaub von mehr als 14 Wochen vor.
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Für die Studie wurden die entsprechenden Regelungen beim Bund, in den 26 Kantonen und in den Städten Zürich, Bern, Lausanne und Winterthur untersucht.

Dabei wurden Vorschriften zum Mutterschafts- und Geburtsurlaub, Eltern- und Adoptionsurlaub, Urlaub bei Krankheit der Kinder sowie zu Kinder- und Familienzulagen unter die Lupe genommen.

Mutterschaftsurlaub

Die meisten öffentlichen Verwaltungen sähen einen Mutterschaftsurlaub von mehr als 14 Wochen vor, wie ihn die Vorlage vom 26. September verlangt, schreibt die SKG weiter. Zudem werde dabei der volle Lohn ausbezahlt.

Gut die Hälfte der untersuchten Verwaltungen gewährt im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub einen unbezahlten Elternurlaub. Dieser dauert zwischen 16 Wochen und zwei Jahren. Nur zehn Verwaltungen behandeln dabei jedoch Väter und Mütter gleich.

Teilzeitarbeit

Zehn Kantone sehen nach der Geburt eines Kindes explizit die Möglichkeit der Teilzeitarbeit vor - die Hälfte davon allerdings nur für die Mütter. Fast alle untersuchten Verwaltungen sehen einen Geburtsurlaub für Väter und Urlaubstage bei der Krankheit von Kindern vor.

Mit Hilfe eines neu entwickelten Familienfreundlichkeitsindexes (FFI) vergleicht die Studie zudem die Bedingungen in den verschiedenen Verwaltungen. Die Verwaltungen des Tessins und der Westschweizer Kantone schneiden dabei besser ab als jene der Deutschschweizer Kantone.

(bsk/sda)

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