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Freie Meinungsäusserung verletzt
EU-Gericht rügt Schweiz für Dogu Perinceks Verurteilung
publiziert: Dienstag, 17. Dez 2013 / 11:21 Uhr
Dogu Perincek an einer Veranstaltung 2005 in Lausanne.
Laut dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Schweiz mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perincek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Perincek hatte den Völkermord an den Armeniern bestritten.
Dogu Perincek, Präsident der türkischen Arbeiterpartei, hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn dafür wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe.
Unterschied zu Diktaturen
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil 2007. Es hatte dabei die Ansicht vertreten, dass in Bezug auf die Qualifikation der Ereignisse von 1915 als Völkermord in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ein Konsens bestehe. Fest stehe zudem, dass Perincek aus rassistischen und nationalistischen Motiven gehandelt habe.
Perincek gelangte dagegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR ist in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil nun zum Schluss gekommen, dass die Schweiz das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.
Die offene Debatte um heikle Themen sei einer der grundlegenden Aspekte dieses Rechts. Das Recht auf freie Meinungsäusserung unterscheide demokratische und pluralistische Gesellschaften von diktatorischen und totalitären Regimen. Zur Frage, wie der Genozid an den Armeniern zu bewerten sei, äussere sich das Gericht nicht.
Unterschied zu Diktaturen
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil 2007. Es hatte dabei die Ansicht vertreten, dass in Bezug auf die Qualifikation der Ereignisse von 1915 als Völkermord in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ein Konsens bestehe. Fest stehe zudem, dass Perincek aus rassistischen und nationalistischen Motiven gehandelt habe.
Perincek gelangte dagegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR ist in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil nun zum Schluss gekommen, dass die Schweiz das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.
Die offene Debatte um heikle Themen sei einer der grundlegenden Aspekte dieses Rechts. Das Recht auf freie Meinungsäusserung unterscheide demokratische und pluralistische Gesellschaften von diktatorischen und totalitären Regimen. Zur Frage, wie der Genozid an den Armeniern zu bewerten sei, äussere sich das Gericht nicht.
(bert/sda)
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Donnerstag, 19. Dezember 2013 03:39 Uhr
Durcheinander
http://ruf-der-heimat.com/2013/12/13/immer-mehr-kirchenschandungen-in-.../
Ein gutes hat es, das Kirchenasyl wird so abgeschafft.
Ein gutes hat es, das Kirchenasyl wird so abgeschafft.
Dienstag, 17. Dezember 2013 22:34 Uhr
Mal ganz abgesehen...
...davon, wird dieses Urteil auch "unsere" Regierung in Zugzwang bringen. Wird sie dieses Urteil akzeptieren, steht sie selber in einem schlechten Licht, weil man jahrelang die Schweizer Bevölkerung geknechtet hat mit der Rassismuskeule. Wird sie dieses Urteil nicht akzeptieren, kann man sich fragen, warum man denn andere Urteile aus Brüssel/Strassburg akzeptiert, nur dieses nicht. So oder so. Ich bin gespannt, wie es weiter geht "in Bern".
Dienstag, 17. Dezember 2013 15:48 Uhr
Das...
Urteil aus dem Kt. Waadt entpuppt sich zunehmend als Seifenblase - und das tut offenbar weh!
Was anderen Leuten eher weh macht und zweifeln lässt, ist die schwer begreifliche politische Dämlichkeit dieses Urteils, die einem Perincek noch in die Hände spielte.
Was anderen Leuten eher weh macht und zweifeln lässt, ist die schwer begreifliche politische Dämlichkeit dieses Urteils, die einem Perincek noch in die Hände spielte.
Dienstag, 17. Dezember 2013 13:40 Uhr
Eidg. Kommission gegen Rassismus
Somit kann diese Institution nur noch gegen die Schweizerbürger eingesetzt werden. Nur bei uns wird nicht gewünscht, die Probleme beim Namen zu nennen.
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