EU-Staaten beschliessen Asylrecht mit Drittstaaten-Regel

publiziert: Donnerstag, 29. Apr 2004 / 19:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 29. Apr 2004 / 21:08 Uhr

Luxemburg - In allen EU-Staaten gelten künftig einheitliche Regeln für die Anerkennung von Asylbewerbern. Nach mehr als dreijährigem Streit einigten sich die EU-Innenminister in Luxemburg auf Standards für Asylverfahren.

Die EU einigte sich zu einer europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik.
Die EU einigte sich zu einer europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik.
Unmittelbar vor dem Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten setzten die Innenminister der 15 "alten" EU-Staaten einen Schlusspunkt unter ihre jahrelangen Verhandlungen.

Sie einigten sich auf eine Richtlinie, die eine Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze erlaubt, wenn diese aus vorab festgelegten sicheren Drittstaaten kommen. Auch eine Abschiebung vor der Entscheidung über so genannte Folgeanträge der Asylbewerber ist danach möglich.

Der Ratsvorsitzende und irische Ressortchef Michael McDowell bezeichnete die Richtlinie als besonders wichtig: Sie sei der letzte Baustein des europäischen Asylrechts. Bei Themen der Asyl- und Einwanderungspolitik können die Minister nunmehr mit qualifizierter Mehrheit entscheiden.

Bisher hatte jedes Land ein Vetorecht. Das hätte bei 25 EU-Staaten problematisch werden können.

Nach der neuen Richtlinie über Mindestnormen für Asylverfahren können Bewerber schon bei der Einreise ohne nähere Prüfung ihres Falls zurückgeschickt werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Als sicher gilt ein solches Transitland, wenn es die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat und einhält.

Der deutsche Innenminister Otto Schily zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Auch die gesonderte Bewertung einzelner Landesteile und bestimmter Bevölkerungsgruppen ist nach seinen Angaben in das Regelwerk eingegangen. Dies hatte vor allem die britische Regierung verlangt.

Listen sicherer Drittstaaten oder Herkunftsländer sind in der Richtlinie nicht enthalten. Der luxemburgische Ressortchef Luc Frieden bezeichnete die Richtlinie als "Miniregeln", die zu einem späteren Zeitpunkt - dann mit Mehrheitsentscheidungen - noch ausgebaut werden sollten.

(pt/sda)

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