Kampf gegen den Terror
EU segnet Speicherung von Fluggastdaten ab
publiziert: Donnerstag, 14. Apr 2016 / 12:57 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 14. Apr 2016 / 20:23 Uhr

Strassburg - Bei der Bekämpfung des Terrorismus setzt die Europäische Union künftig auch auf die Speicherung von Fluggastdaten. Dazu verpflichtet das EU-Parlament die europäischen Luftfahrtgesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.

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Das EU-Parlament brachte am Donnerstag in Strassburg die sogenannte PNR-(Passenger Name Record)-Richtlinie unter Dach und Fach. Diese verpflichtet Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.

Persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer, Reisedaten, Sitznummern, Gepäckangaben, Kontaktangaben und Essenswünsche werden dabei künftig auf Vorrat für sechs Monate gespeichert. Einen automatischen Austausch aller Daten zwischen den EU-Staaten soll es aber nicht geben.

Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen.

Über diese Richtlinie wurde in der EU fünf Jahren lang gestritten. Vor allem Linke, Liberale und Grüne hatten sich im EU-Parlament gegen die Massenspeicherung von Fluggastdaten gesperrt. Unter dem Eindruck der Terroranschläge in Paris bröckelte jedoch die Front der Gegner.

Verhältnismässigkeit

Im Dezember einigten sich schliesslich die Unterhändler des Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss. Die Parlamentsvertreter setzten dabei unter anderem durch, dass der "Grundsatz der Verhältnismässigkeit" in der Richtlinie verankert wird. Verabschiedet wurde die Neuregelung schliesslich mit 461 gegen 179 Stimmen.

Mehrere Abgeordnete äusserten vor dem Votum dennoch Bedenken. Die "sinnlose pauschale Überwachung von Bürgern" bringe nicht mehr Sicherheit, sagte der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht.

Der liberale EU-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff sprach von einem "trügerischen Gefühl der Sicherheit". Und Cornelia Ernst von der Linkspartei kritisierte: "Menschen werden anhaltslos zu Verdachtsobjekten gemacht."

Anpassung ans Internet-Zeitalter

Mit sehr breiter Mehrheit verabschiedete das EU-Parlament am Donnerstag zudem ein Datenschutzpaket, das Vorschriften aus dem Jahr 1995 dem Internet-Zeitalter anpassen soll. So dürfen etwa Unternehmen Angaben in der Regeln nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergeben. Auch ist ein "Recht auf Vergessen" im Internet vorgesehen.

Beide Neuregelungen müssen nun noch von den EU-Staaten formell abgesegnet werden, was in Kürze geschehen dürfte. Die EU-Länder haben anschliessend maximal zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Schweiz von PNR betroffen

Da die PNR-Richtlinie alle jene Fluggesellschaften zur Passagierdatenlieferung verpflichtet, die Flüge in die EU oder von der EU ins Ausland anbieten, wird laut Bundesamt für Polizei (fedpol) die neue Regelung "folglich auch die Schweiz betreffen".

Die Schweiz selbst ist jedoch nicht verpflichtet, die PNR-Richtlinie der EU zu übernehmen. Doch bereits Anfang November letzten Jahres hatte fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle klar gemacht: "Wenn die EU so weit ist, wird sich die Schweiz kaum entziehen können."

Gemäss fedpol prüft die Schweiz zurzeit die Situation: "Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird bis Ende 2017 technische, rechtliche und finanzielle Abklärungen im Hinblick auf die Nutzung von PNR-Daten vornehmen", hiess es.

Denn mit Blick auf die Umsetzungsfrist für die EU-Staaten erwartet das fedpol, dass "verlässliche Indikatoren über den Nutzen und die Herausforderungen von PNR" erst in den kommenden zwei Jahren erhältlich sein werden.

Die Schweiz hat - wie auch die EU - bereits mit den USA und Kanada entsprechende Abkommen über den Zugriff auf Personendaten von Flugpassagieren.

(bert/sda)

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