EU verbietet Handel mit Robbenprodukten

publiziert: Dienstag, 5. Mai 2009 / 23:25 Uhr

Strassburg - Der Handel mit Robbenprodukten wird in der EU ab 2010 verboten sein. Das Europaparlament stimmte in Strassburg mit grosser Mehrheit für ein entsprechendes europaweites Einfuhr- und Handelsverbot.

Für arktische Ureinwohner gelten Ausnahmen.
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Es soll dem von Tierschützern seit Jahren angeprangerten grausamen Abschlachten von Robben mit Spitzhacken durch kommerzielle kanadische Jäger die Geschäftsgrundlage entziehen.

Die Tiere werden mit einem Metallhaken über das Eis gezogen, ihnen wird häufig der Schädel eingeschlagen und zum Teil bei lebendigem Leib das Fell abgezogen.

Das Verbot gilt ab der Fangsaison 2010. Ausnahmen sind allerdings für Inuit-Gemeinschaften in Kanada und Grönland vorgesehen, die von alters her von der Robbenjagd leben. Erzeugnisse aus der traditionellen Robben-Jagd der Inuit dürfen somit weiterhin in der EU vermarktet werden.

9 der 27 EU-Staaten hatten bereits ein nationales Verbot für die Einfuhr von Robbenprodukten beschlossen. Die EU-weiten Handelsbeschränkungen sollen zum einen eine Zersplitterung des Binnenmarktes abschaffen und zum anderen Tierschutzstandards EU-weit harmonisieren.

Bundesrat unterstützt Motion

In der Schweiz ist die Einfuhr von Robbenprodukten nicht verboten. Im vergangenen Oktober hat der Nationalrat eine Motion angenommen, die ein Verbot verlangt. Auch der Bundesrat unterstützt die Motion.

Die zuständige Ständeratskommission lehnte den Vorstoss dagegen Ende März ab und reichte eine eigene Motion ein. Als nächstes muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.

(ht/sda)

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