Geldauflage

Edathy kauft sich im Kinderporno-Verfahren frei

publiziert: Montag, 2. Mrz 2015 / 11:02 Uhr
Sebastian Edathy hat laut eigenen Aussagen seine Fehler eingesehen. (Archivbild)
Sebastian Edathy hat laut eigenen Aussagen seine Fehler eingesehen. (Archivbild)

Verden - Das Landgericht Verden hat den Prozess gegen den früheren deutschen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Damit gilt Edathy als nicht vorbestraft.

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Zuvor hatte der 45-Jährige in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung die Vorwürfe eingeräumt und sein Bedauern geäussert. «Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe», hiess es in der Erklärung. Die Staatsanwaltschaft hatte ein solches Geständnis zur Bedingung für einen Einstellung des Verfahrens gemacht.

Edathy war angeklagt, bei mehreren Gelegenheiten kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Ausserdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.

Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll. Edathy trat vor etwas mehr als einem Jahr als Abgeordneter zurück, kurz bevor es bei ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde.

Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert worden sein könnte. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss befasst sich mit dem Thema.

(bert/sda)

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