Freiheitsstrafe

Ehemaliger Medien-Kadermann wegen pädosexueller Vergehen verurteilt

publiziert: Mittwoch, 27. Aug 2014 / 16:06 Uhr
Ein 57-jähriger hatte während Jahren via Internet Mädchen dazu gebracht, ihm Nacktbilder zu schicken. (Symbolbild)
Ein 57-jähriger hatte während Jahren via Internet Mädchen dazu gebracht, ihm Nacktbilder zu schicken. (Symbolbild)

Zürich - Das Bezirksgericht Zürich hat einen ehemaligen Kaderangestellten eines Schweizer Medienunternehmens verschiedener pädosexueller Delikte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe. Der Mann muss zudem eine Therapie absolvieren.

4 Meldungen im Zusammenhang
Der heute 57-Jährige hatte während Jahren via Internet Dutzende von Mädchen dazu gebracht, ihm Nacktbilder zu schicken. Die tausenden von kinderpornografischen Aufnahmen speicherte er auf einem USB-Stick, der ihn am Ende verriet.

Für die Chats nutzte der Journalist laut Staatsanwaltschaft viele Stunden seiner Arbeitszeit. Er gab sich jeweils als 12-jährige Ronja aus, sprach Mädchen an und forderte sie zu «Körpervergleichen» auf. Damit kam er in den Besitz von Nacktaufnahmen in aufreizenden Posen. Von seinen Opfern legte er detaillierte Personendateien an.

Die Bilder stellte er zudem einem Komplizen zur Verfügung. Dieser lud sie auf einen Bildschirm und nutzte sie für anstössige Selfies, die er wiederum dem Beschuldigten schickte.

USB-Stick vergessen

Im Herbst 2012 liess der Journalist den USB-Stick an seinem Arbeitsort auf der Terrasse liegen. Er wurde gefunden und zur Ermittlung des Besitzers geöffnet. Kurz darauf wurde der Täter festgenommen und sass mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft.

Die Untersuchung brachte weitere Delikte ans Licht, so unter anderem einen Fall von sexueller Nötigung. Diesen Vorwurf wies der Beschuldigte vor Gericht zurück, während er im übrigen geständig war und in seinem Schlusswort um Entschuldigung bat.

Der Ankläger verlangte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Pornografie. Da der psychiatrische Gutachter beim Beschuldigten eine pädosexuelle Veranlagung mit hoher Rückfallgefahr diagnostiziert hatte, beantragte der Staatsanwalt eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs.

«Erhebliche kriminelle Energie»

Der Verteidiger plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die sexuelle Nötigung habe es nicht gegeben, bei den anderen Delikten sei es zudem in einigen Fällen beim Versuch geblieben. Eine unbedingte Strafe wäre für seinen Mandanten eine Katastrophe. Allenfalls sei der Vollzug der Strafe zu Gunsten einer Therapie aufzuschieben.

Das Gericht sprach den Beschuldigten in allen Punkten schuldig. Es folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, blieb bei der Strafzumessung aber aufgrund der Geständnisse und der glaubhaften Reue um ein halbes Jahr darunter. Der Gerichtspräsident sprach von einem schweren Verschulden. Der Medienmann habe eine erhebliche kriminelle Energie bewiesen.

(flok/sda)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
Der pensionierte Lehrer hat mindestens 12 Knaben sexuell missbraucht. (Symbolbild)
Locarno - Im Missbrauchs-Prozess ... mehr lesen
Zürich - Das Zürcher Obergericht ... mehr lesen
Auf dem Laptop des Ex-Polizisten wurden pornografische Gewaltdarstellungen gefunden, die er abgespeichert hat.(Symbolbild)
Amsterdam - Ein 40 Jahre alter Mann aus Amsterdam wird von der niederländischen Justiz verdächtigt, rund 400 Kinder zur Pornografie im Internet verführt zu haben. 56 Opfer seien bisher identifiziert worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Amsterdam mit. mehr lesen 
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store benachteiligt.
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store ...
Musikstreaming-Apps im App Store  Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission hat das US-Unternehmen seine dominante Stellung durch bestimmte Regeln im App Store missbraucht und Konkurrenten im Musik-Streaming-Geschäft behindert. Ein zentraler Punkt ist das allgemeine Verbot von Apple für Entwickler, in ihren Apps auf günstigere Kauf- oder Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen. mehr lesen 
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft schnell an Aufmerksamkeit, nur um ... mehr lesen  
Menschliche Beteiligung ist unerlässlich für KI-generierte Kunstwerke ohne US-Copyright  In zunehmend mehr Bereichen wird die KI-Technologie eingesetzt, jedoch hat ein US-Gericht bestätigt, ... mehr lesen  
Das KI-erzeugte Bild «A Recent Entrance to Paradise» (2018) ist «Public Domain».
WISSEN: OFT GELESEN
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Fr Sa
Zürich 0°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Basel 5°C 14°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wolkig, aber kaum Regen
St. Gallen 1°C 9°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wechselnd bewölkt
Bern 0°C 11°C starker Schneeregenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wolkig, aber kaum Regen
Luzern 1°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Genf 5°C 13°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Lugano 6°C 10°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig anhaltender Regen anhaltender Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten