15 Monate Freiheitsstrafe

Ehemaliger Swisscom-Angestellter wegen Betrug verurteilt

publiziert: Freitag, 18. Feb 2011 / 20:52 Uhr
Swisscom.
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Bern - Ein Berner Gericht hat am Freitag einen 35-jährigen Schweizer wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er muss der Swisscom rund 290'000 Franken zurückzahlen.

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Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten wegen gewerbsmässig begangenen Betrugs, Urkundenfälschung und gewerbsmässiger Geldwäscherei. Es verhängte auch eine Geldstrafe von 3600 Franken, welche ebenfalls bedingt ausgesprochen wurde, und ordnete eine Bewährungshilfe an.

Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen. Dem 27-jährigen Schweizer waren Hehlerei und Geldwäscherei vorgeworfen worden. Beide Verteidiger hatten für ihre Mandanten einen Freispruch gefordert.

Der Verurteilte aus der Region Zürich arbeitete bei der Swisscom temporär als Personal-Rekrutierer in Bern. Für tatsächlich erfolgte Anstellungen stellte er seiner Arbeitgeberin namens einer fiktiven Personalvermittlungsfirma Vermittlungsgebühren in Rechnung.

Zu wenig kontrolliert?

Sein Verteidiger hatte geltend gemacht, das Betrugs-Merkmal der arglistigen Täuschung sei nicht erfüllt. Denn die Swisscom hätte die Delikte mit einer angemessenen Kontrolle verhindern können. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, man könne der Arbeitgeberin nicht vorwerfen, grundlegendste Vorsichtsmassnahmen missachtet zu haben.

So hätten zwei Vorgesetzte mit Kollegen Rücksprache genommen, bevor sie die Rechnungen visierten. Und zur Personalabteilung hätten die Mitarbeiter besonders viel Vertrauen gehabt. Mit einem Lügengebäude habe der Beschuldigte sie arglistig getäuscht.

Tatsächlich fälschte der Angeklagte E-Mails, um seine betrügerischen Machenschaften zu stützen. Die ersten sechs Zahlungen liess er über das Bankkonto eines Kollegen fliessen, um zu verschleiern, dass sie an ihn gingen. Dies erfülle eindeutig den Tatbestand der Geldwäscherei, hielt das Gericht fest.

(bert/sda)

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