Ehemann von Regierungsrätin vor Strafgericht

publiziert: Donnerstag, 14. Dez 2006 / 19:27 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 14. Dez 2006 / 19:51 Uhr

Basel - Im Prozess gegen den Ehemann der Baselbieter FDP-Regierungsrätin Sabine Pegoraro hat der Staatsanwalt Gefängnis zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte für bedingte Strafen bis höchstens acht Monate.

Der Staatsanwalt beantragte gegen Peter Pegoraro zwei Jahre unbedingt.
Der Staatsanwalt beantragte gegen Peter Pegoraro zwei Jahre unbedingt.
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Der Staatsanwalt beantragte gegen Peter Pegoraro und zwei weitere Ex-Kaderleute der Treuhandfirma Itag Schuldsprüche wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung.

Pegoraro soll zu zwei Jahren unbedingt und die beiden andern beiden Angeklagten zu zwölf und sechs Monaten bedingt verurteilt werden.

Die Anklage wirft den drei Angeklagten vor, als Vermögensverwalter Kompensationsgeschäfte unkorrekt abgewickelt und dabei bestimmte Kunden zu Lasten anderer geschädigt zu haben.

So sollen sie Transaktionen rückdatiert oder falsche oder fingierte Kurse verwendet haben.

Für rund 1,5 Mio. Fr. der Deliktssumme macht die Anklage Pegoraro verantwortlich. Auf den zweiten Angeklagten, einen ehemaligen Vizedirektor, entfallen 1,2 Mio. Fr. und auf den dritten Angeklagten, wie Pegoraro ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied, rund 44 000 Franken.

Pegoraro räumte unkorrektes Vorgehen ein

Pegoraro räumte jedoch ein unkorrektes Vorgehen in nur rund 20 Fällen ein. Man müsse zwischen unerlaubten Rückdatierungen und verspäteten Eingaben unterscheiden, sagte sein Verteidiger. Wegen Ortsabwesenheit, grosser Arbeitslast und Systemabstürzen sei eine Reihe ausserbörslicher Transaktionen erst Tage später erfasst worden.

Für die zugestandenen Fälle beantragte der Verteidiger von Pegoraro ein Strafmass von maximal acht Monaten Gefängnis bedingt. Der Verteidiger des früheren Vizedirektors machte sodann geltend, dass sein Mandant unter erheblichem Druck des ehemaligen Eigentümers gestanden sei. Angemessen sei höchstens eine Strafe von zehn bis zwölf Monaten bedingt.

Der Verteidiger des dritten Angeklagten führte ins Feld, sein Mandant habe nur in drei Fällen vorsätzlich gehandelt; er plädierte auf ein Strafmass von zwei Monaten Gefängnis bedingt. Das Urteil des Basler Strafgerichts wird am kommenden Dienstag erwartet.

(li/sda)

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