Ehverletzungsprozess: Teilsieg für Zürcher Stadtrat

publiziert: Freitag, 24. Mai 2002 / 17:42 Uhr / aktualisiert: Freitag, 24. Mai 2002 / 19:36 Uhr

Zürich - Im Ehrverletzungsprozess gegen zwei Exponenten der SVP Zürich haben Mitglieder des Zürcher Stadtrats einen Teilerfolg erreicht. In einem Fall gab es einen Freispruch für Alfred Heer und Thomas Meier, im anderen Fall eine Busse für Meier.

Zürcher Obergericht.
Zürcher Obergericht.
Im Zentrum des Verfahrens am Bezirksgericht Zürich stand ein Flugblatt, das nach den Ausschreitungen vom 1. Mai 2000 auftauchte. Es warf der «linken Stadtregierung» vor, sie schütze im Zusammenhang mit dem als ungenügend kritisierten Polizeieinsatz gegen Autonome «ihre eigene kriminelle Wählerklientel».

Der eben abgetretene Stadtpräsident Josef Estermann und seine Parteikollegen im Stadtrat - Elmar Ledergerber, Esther Maurer und Robert Neukomm - sowie Willy Küng (CSP) reichten Klage ein und verlangten Bussen von je 5000 Franken wegen übler Nachrede.

In dem Urteil kommt das Bezirksgericht zum Schluss, es sei «nicht rechtsgenügend erstellt», dass die beiden Angeklagten für das Flugblatt verantwortlich seien. Die Stadträte müssen den Freigesprochenen eine Prozessentschädigung von je 500 Franken bezahlen sowie Gerichtskosten von 2650 Franken entrichten. Der Stadtrat will das Urteil mit grösster Wahrscheinlichkeit weiterziehen.

In einem zweiten Verfahren ist Meier vom Bezirksgericht wegen Ehrverletzung zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Die Mitglieder des Stadtrats hatten ebenfalls wegen übler Nachrede 5000 Franken Busse gefordert.

Meier warf dem Stadtrat im Zusammenhang mit der Affäre um die Zürcher Partnerstadt Kunming im Sommer 2000 in einem Communiqué «Vertuschungstaktik» vor; es sei im Zusammenhang mit Beamtenreisen nach Kunming zu «Korruption, Begünstigung, Bestechung und Betrug» gekommen.

(kil/sda)

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