Historische Dokumente der Schweizer Justiz online abrufbar

Ein digitales Fenster zur Vergangenheit

publiziert: Montag, 5. Sep 2011 / 17:01 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 7. Sep 2011 / 14:15 Uhr

Die gesamte Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ) ist ab sofort frei im Internet verfügbar.

Weiterführende Links zur Meldung:

Rechtsquellen zur Geschichte der Schweiz
Eine einzigartige Edition von Rechtsquellen zur Geschichte der Schweiz steht im Internet zur freien Verfügung:
ssrq-sds-fds.ch

Mit Wegweisungen, Alkohol- und Rayonverboten versuchen die Behörden in letzter Zeit gegen Lärm, Müll und Vandalismus vorzugehen, insbesondere im Zusammenhang mit Jugendlichen im Ausgang. Eine neue Entwicklung? Keineswegs. Ein Blick in die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen zeigt, dass schon vor hunderten von Jahren versucht wurde, mit Verboten dem «muotwillig nächtlich spatzyeren uf den gassen, schryen, rumplen, polderen, umbkheren und ... derglychen übelanstendigen sachen und übungen, so mertheils uf sonn- und fyrtagen offentlich uf plätzen und gassen tags und nachts» zu begegnen - das Zitat stammt aus einem Berner Erlass vom 2. Juni 1590.

Die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ) ist eine einzigartige systematische Edition von Rechtsquellen zur Geschichte der Schweiz. Seit 1898 veröffentlicht die Rechtsquellenkommission bzw. -stiftung des Schweizerischen Juristenverein juristisch relevante Dokumente vom Mittelalter bis zum Ende des Ancien Régime (1798).

In den vergangenen hundert Jahren Forschungstätigkeit sind ebenso viele Rechtsquellenbände mit insgesamt mehr als 60'000 Seiten erschienen. Ab sofort steht das wertvolle Material im Internet frei zur Verfügung. Das Retrodigitalisierungsprojekt wurde vom Schweizerischen Nationalfonds und dem Friedrich-Emil-Welti Fonds finanziert und in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Computerlinguistik der Universität Zürich realisiert.

Zielgruppe

Historiker, Juristen, Sprachwissenschaftler sowie interessierte Laien nutzen die edierten Quellen, um die unterschiedlichsten Fragen zur Vergangenheit zu beantworten. Die Sammlung enthält nicht nur klassische Rechtsquellen wie Stadt- und Landrechte oder Gerichtsatzungen, sondern auch wichtige Verträge, bedeutsame Gerichtsurteile, Auszüge aus Ratsprotokollen sowie vielfältige weitere Dokumente.

Die Quellen dienen als Grundlage zur Erforschung der schweizerischen Rechtsgeschichte und bieten zugleich einen unmittelbaren Einblick in die Kulturgeschichte. So finden sich zum Beispiel Verordnungen zur Sauberhaltung von Brunnen, zum Fangen von Maikäfern oder - wie bereits oben erwähnt - zum nächtlichen Lärmen, Schreien und Singen auf den Strassen.

Bislang war die Sammlung nur in wenigen grossen Bibliotheken vollständig verfügbar. Im Internet stehen die Quellen zu unterschiedlichsten Themen jetzt allen Interessierten frei für die Forschung zur Verfügung und warten auf die Auswertung durch interessierte Kreise.

Zugriff auf die Quellen

Der Zugriff auf die einzelnen Bände erfolgt entweder über ihre geografische Gliederung in Abteilungen, die den heutigen Kantonen entsprechen, oder mit Hilfe verschiedener Suchfunktionen. Die Erfassung der fast 36'000 Datierungen erlaubt erstmals eine Suche nach Jahren oder Zeiträumen innerhalb des umfangreichen Quellenkorpus der Sammlung. Die Inhalts- und Stückverzeichnisse der Bände können auch nach Stichwörtern durchsucht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Titel in verschiedenen historischen Sprachstufen und Dialekten in Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Latein verfasst sind. Zudem weisen sie zum Teil noch keine normierte Rechtschreibung auf. Die gescannten Bände können in einem mehrsprachigen Online-Viewer gelesen werden. Zur Navigation über die Quellenstücke stehen die Kurztitel zur Verfügung, über die man direkt zu einem bestimmten Stück springen kann.

Zur Zeit liegen für 17 Kantone Bände vor; die Editionsarbeit ist aber nicht abgeschlossen, sondern wird in den Kantonen Freiburg, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich weitergeführt.

Volltextsuche

In den kommenden Jahren soll die retrodigitalisierte Sammlung in eine digitalisierte Edition überführt werden. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Faksimiles digitaler Volltext erfasst und nach TEI, einem internationalen Standard zur Codierung digitaler Texte, ausgezeichnet wird. Dazu muss zunächst die nötige Infrastruktur geschaffen werden und weitere Finanzen sind zu akquirieren. Sobald digitaler Text vorliegt, eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten der elektronischen Weiterverarbeitung, die mit Bildern nicht möglich sind.


Über die Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins

Am 4. September 1894 traf der Schweizerische Juristenverein anlässlich des Juristentags den Entscheid, eine gross angelegte Sammlung der bis 1798 im Gebiet der Schweiz entstandenen Rechtsquellen herauszugeben. Unter der Leitung des Basler Rechts- und Verfassungshistorikers Andreas Heusler (1834-1921) begann die Rechtsquellenkommission - die Vorläuferin der heutigen Rechtsquellenstiftung - mit den Vorbereitungen für die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ).

Seit 1898 gibt die Rechtsquellenstiftung die SSRQ heraus. Ediert wird rechtshistorisches Quellenmaterial vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (1798). Bisher sind über 100 Bände oder mehr als 60'000 Seiten Quellentexte und Kommentare aus allen Sprachteilen der Schweiz in der Sammlung erschienen.

Das nun seit über hundert Jahren bestehende Forschungsunternehmen der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins bietet in der SSRQ eine einzigartige Palette von Quellen aus allen Sprachteilen der Schweiz.

Das Forschungsvorhaben wird unterstützt vom Schweizerischen Nationalfonds und wird mitgetragen von zahlreichen privaten und öffentlichen Institutionen. Gegenwärtig erfolgen Recherchen in den Kantonen Freiburg, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich.

(asu/news.ch)

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