Einbürgerung: Gemeindeversammlung zurückgepfiffen

publiziert: Montag, 13. Dez 2004 / 18:00 Uhr

Luzern - Erstmals hat die Luzerner Regierung einer Gemeindeversammlung, die ohne Begründung eine Einbürgerung verweigert hatte, die rote Karte gezeigt. Die Wolhuser Stimmberechtigten müssen das Gesuch somit neu beurteilten.

Verweigerungen der Einbürgerung müssen begründet werden.
Verweigerungen der Einbürgerung müssen begründet werden.
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Wie die Staatskanzlei mitteilte, hiess die Regierung die Gemeindebeschwerde einer mazedonischen Familie aus Wolhusen im Hauptpunkt gut. Das Einbürgerungsgesuch wird damit zur neuen Beurteilung und Beschlussfassung an die Gemeinde zurückgewiesen.

Die Gemeindeversammlung hatte vor einem Jahr in geheimer Abstimmung und ohne Begründung die Einbürgerung abgelehnt. Damit verstiess sie gegen den Entscheid des Bundesgerichts, dass Einbürgerungen Verwaltungsakte und zu begründen seien.

Anders entschied der Regierungsrat im Falle einer Familie aus Oberkirch. Hier hatte die Gemeindeversammlung ihr Nein begründet, nämlich mit einem auffälligen Verhalten eines der Gesuchstellers. Die Familie stammt aus dem Balkan.

Die Stimmberechtigten hätten damit im Rahmen ihres Entscheidungsspielraumes gehandelt, hält die Staatskanzlei fest. Im Rahmen der Gemeindebeschwerde könnten nur offensichtlich unhaltbare - etwa willkürliche - Beschlüsse aufgehoben werden. Der Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Im Kanton Luzern lehnen Gemeindeversammlungen immer wieder zur Annahme empfohlene Einbürgerungsgesuche ohne Begründung ab, dies trotz der vom Bundesgericht festgestellten Begründungspflicht. Zur Zeit sind laut Amt für Gemeinden zwei Beschwerden hängig.

(rr/sda)

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