Einbürgerung: Regierungsrat stellt Mängel fest

publiziert: Dienstag, 15. Aug 2006 / 16:13 Uhr

Luzern - Eine Ausländerin kann sich mit ihrem Kind auch ohne ihren Gatten einbürgern lassen. Dies hält die Luzerner Regierung zu einer verweigerten Einbürgerung in Buttisholz fest.

Falsch waren auch die Angaben, der Sohn könne nur in das Einbürgerungsgesuch des Vaters einbezogen werden.
Falsch waren auch die Angaben, der Sohn könne nur in das Einbürgerungsgesuch des Vaters einbezogen werden.
Die Regierung wirft dem Gemeinderat zudem vor, Gerüchte verbreitet zu haben. Die Gemeindeversammlung von Buttisholz hatte im Juli 2004 einer 1978 geborenen Kosovarin auf Antrag des Gemeindereates das Bürgerrecht verweigert. Der Regierungsrat hob diesen Beschluss Anfang Juni auf. Der Entscheid ist nun publiziert worden.

Der Gemeinderat wollte, dass die Frau die Einbürgerung verschiebe, bis ihr Mann integriert sei, dies um die Einheit der Familie zu wahren. Mit ihrem Sohn könne sie sich ohnehin nicht einbürgern, weil Kinder dem Namen und Stand des Vaters folgten.

Die Frau zog das Gesuch des damals Dreijährigen zurück, beharrte aber auf ihrer Einbürgerung. Der Gemeinderat stufte dies als «drängerische, auf den eigenen Vorteil bedachte Haltung» ein, die den schweizerischen Gepflogenheiten und der Rechtsordnung widerspreche.

Keine Rücksichtslosigkeit

Der Regierungsrat stiess die Argumentation der Gemeinde nun um. Es bestehe von Gesetzes wegen die Möglichkeit, sich ohne Ehepartner einbürgern zu lassen. Aus einem individuellen Gesuch könne deshalb nicht auf Rücksichtslosigkeit geschlossen werden.

Falsch waren laut Regierung auch die Angaben des Gemeinderates, der Sohn könne nur in das Einbürgerungsgesuch des Vaters, nicht aber der Mutter einbezogen werden.

Der Regierungsrat hält zudem fest, der Gemeinderat habe schwere, auf Hörensagen beruhende Vorwürfe gegenüber den Familien der Frau und ihres Gatten den politischen Parteien zugänglich gemacht, ohne dass die Gesuchstellerin habe Stellung beziehen können.

Der Anspruch der Frau auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, bilanziert der Regierungsrat. Den Stimmberechtigten sei keine genügende sachliche Begründung für eine Ablehnung vorgelegen, weshalb der Beschluss der Gemeindeversammlung aufzuheben sei.

(smw/sda)

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