Einbürgerungs-Nein begründen

publiziert: Mittwoch, 17. Nov 2004 / 17:05 Uhr

Bern - Ein Nein zu einem Einbürgerungsgesuch soll begründet werden, damit eine Beschwerde geführt werden kann. Dies verlangt die Staatspolitische Kommssion des Ständerates (SPK) in einer Revision des Bürgerrechtes.

Im Juli 2003 hat das Bundesgericht Einbürgerungen an der Urne als verfassungswidrig erklärt.
Im Juli 2003 hat das Bundesgericht Einbürgerungen an der Urne als verfassungswidrig erklärt.
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Auf diese Weise soll die Einbürgerungsdemokratie mit dem Rechtsstaat versöhnt werden. Die Gesetzesvorlage wurde auf Grund einer parlamentarischen Initiative von Thomas Pfisterer (FDP/AG) ausgearbeitet.

Im Juli 2003 kassierte das Bundesgericht einen als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Emmen LU und erklärte Einbürgerungen an der Urne generell für verfassungswidrig.

Durchs Volk

Die Initiative Pfisterer will es den Kantonen aber weiterhin ermöglichen, Einbürgerungsentscheide durch das Volk, in Gemeindeversammlungen oder an der Urne fällen zu lassen.

Anderseits verlangt die Initiative, dass das Bundesgericht keine Entscheide mehr zu ordentlichen Einbürgerungen fällen, sondern nur noch Beschwerden gegen die Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien beurteilen kann. Die Rechtslage müsse durch den Gesetzgeber und nicht durch das Bundesgericht geklärt werden.

Rekurse beurteilen

Die SPK unterbreitet bei Volksabstimmungen zu Einbürgerungen auf Gemeindeebene eine Lösung, derzufolge das Verfahren von den Kantonen zu bestimmen ist und ablehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen sind. Die Kantone setzen Gerichtsbehörden ein, die Rekurse als letzte kantonale Instanzen beurteilen.

Im Sinne eines verbesserten Persönlichkeitsschutzes sollen die Einbürgerungsbehörden nur die für die Einbürgerung notwendigen Personendaten publizieren dürfen. So sind Angaben über Religion, Ethnie, politische Haltung oder Beruf untersagt.

Der Entwurf der SGK des Ständerates geht bis Ende Februar in eine Vernehmlassung. Er könnte in der Sommersession behandelt werden.

(bsk/sda)

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