Einbürgerungsinitiativen noch nicht vors Volk

publiziert: Montag, 31. Mrz 2003 / 16:26 Uhr

Luzern - Die Luzerner Stimmberechtigten können vorläufig nicht über eine neue Einbürgerungspraxis befinden. Der Grosse Rat hat die Behandlungsfrist für zwei kantonale Initiativen im Hinblick auf eidgenössische Entscheide verlängert.

Ausländischer Zuschauer am Zürcher Sechseläuten.
Ausländischer Zuschauer am Zürcher Sechseläuten.
Die Initiative für ein einheitliches Einbürgerungs-Verfahren verlangt, dass nicht mehr in Gemeindeversammlungen oder Volksabstimmungen, sondern durch den Gemeinderat oder eine Kommission über die Gesuche entschieden wird.

Die Initiative für ein Beschwerderecht soll den Ausländern die Möglichkeit geben, die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs gerichtlich überprüfen zu lassen. Die beiden Begehren haben das Ziel, willkürliche Entscheide, wie etwa in Emmen, zu verhindern.

Die Regierung hätte die Initiativen binnen eines Jahres, das heisst bis Ende Februar 2003, ans Parlament weiterleiten sollen. Stattdessen verlangt sie nun eine Fristverlängerung um ein Jahr.

Der Regierungsrat begründet den Aufschub mit den derzeit auf nationaler Ebene laufenden Diskussionen zum Einbürgerungswesen. Je nach Entscheid werde sich die Ausgangslage für die Bearbeitung der beiden Luzerner Initiativen verändern, heisst es in der Botschaft.

Der Bund erwägt die erleichterte Einbürgerung für die zweite und die automatische Einbürgerung für die dritte Generation. Zudem überprüft das Bundesgericht die Ungültigkeitserklärung einer Zürcher Einbürgerungs-Initiative.

Justizdirektor Paul Huber erklärte, die Regierung nehme das Thema ernst, wolle es umfassend angehen und auf einer klaren Grundlage dem Volk vorlegen. Ihr Entscheid sei nicht nur sachlich, sondern auch politisch begründet, denn sie habe keine Freude an den negativen Schlagzeilen über die Einbürgerungen im Kanton.

Das Parlament stimmte der Fristverlängerung mit 62 zu 33 Stimmen zu.

(fest/sda)

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