In letzer Minute

Einigung bei neuen Regeln für den roten Pass

publiziert: Donnerstag, 19. Jun 2014 / 10:04 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 19. Jun 2014 / 15:36 Uhr
Das Gesetz formuliert auch Kriterien für eine erfolgreiche Integration.(Symbolbild)
Das Gesetz formuliert auch Kriterien für eine erfolgreiche Integration.(Symbolbild)

Bern - Für die Einbürgerung dürften bald neue Regeln gelten. In letzter Minute haben sich National- und Ständerat auf eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes geeinigt. Umstritten bleibt, ob die Hürden damit höher werden oder ob das Verfahren im Gegenteil einfacher und gerechter wird.

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Um ein Haar wäre die Gesetzesänderung an einer unheiligen Allianz gescheitert. Für die Linke war schon deren Stossrichtung inakzeptabel: Erfolglos kämpfte sie dagegen, dass nur noch eingebürgert werden soll, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.

Gemäss dem revidierten Bürgerrechtsgesetz steht nicht mehr im Vordergrund, wie lange jemand in der Schweiz gelebt hat, sondern wie gut jemand integriert ist. Die Mindestaufenthaltsdauer gehörte im Parlament dennoch zu den umstrittensten Fragen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die heute geltende Hürde von zwölf Jahren auf acht Jahre zu senken, um einen Anreiz für eine rasche Integration zu schaffen. Für die SVP war dies inakzeptabel.

Während der Ständerat mit acht Jahren einverstanden war, beharrte der Nationalrat über drei Beratungsrunden hinweg auf einer Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren. Die SVP drohte gar mit dem Referendum, sollte sich der Ständerat durchsetzen. Vergangene Woche gab dieser schliesslich nach und machte damit den Weg frei für eine Einigung in den übrigen umstrittenen Punkten.

Lösung in der Mitte

Auf Antrag der Einigungskonferenz beschlossen beide Räte am Donnerstag, dass die Jahre, die jemand zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr in der Schweiz verbringt, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt werden. Der Ständerat wollte bisher bei der heutigen Regelung bleiben und die Zeit zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr berücksichtigen, der Nationalrat den Zeitraum zwischen dem 5. und dem 15. Lebensjahr.

Umstritten war ferner, ob die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin zur Aufenthaltsdauer zählen sollen oder nicht, wenn die Betroffenen später ein Einbürgerungsgesuch stellen. Der Ständerat wollte die Jahre anrechnen, der Nationalrat stellte sich dagegen. Die Einigungskonferenz hat die Lösung auch bei dieser Frage in der Mitte gesucht: Die Hälfte der Dauer der vorläufigen Aufnahme soll bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer angerechnet werden.

Der Nationalrat nahm die Vorschläge der Einigungskonferenz mit 128 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Der Ständerat stimmte ihnen mit 26 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.

Integration als Voraussetzung

Über andere Punkte hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Dazu gehört die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Vorschriften, die heute stark variieren. Künftig sollen die kantonalen Gesetze eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren vorsehen müssen. Nach dem Willen des Bundesrates hätten die Kantone höchstens drei Jahre verlangen dürfen.

Das Gesetz formuliert auch Kriterien für eine erfolgreiche Integration. Dazu gehören unter anderem die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung sowie die Fähigkeit, sich im Alltag in einer Landessprache zu verständigen, und zwar in in Wort und Schrift.

Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner werden verschärft: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Kriterien für eine erfolgreiche Integration erfüllen.

Nun muss die Vorlage noch in der Schlussabstimmung vom Freitag bestehen. Eine Ablehnung ist jedoch unwahrscheinlich, nachdem sich alle bürgerlichen Fraktionen hinter die Revision gestellt haben. Für SP und Grüne jedoch ist das Bürgerrechtsgesetz in der endgültigen Fassung ungeniessbar.

Die Peitsche bleibt

Dem Grünen Balthasar Glättli (ZH) fehlt das Gleichgewicht, wie er im Nationalrat sagte. Ursprünglich habe die Vorlage höhere Anforderungen vorgesehen, gleichzeitig aber auch eine Belohnung derjenigen, die sich schneller und besser integrierten. Dieser Grundgedanke sei im Gesetz nicht mehr zu finden. Bildhafter formulierte es Ueli Leuenberger (Grüne/GE). Vorgesehen gewesen seien «Zuckerbrot und Peitsche», sagte er. «Geblieben ist am Schluss nur die Peitsche.»

Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach in dem Zusammenhang von einer «verpassten Chance». SP-Sprecherin Silvia Schenker (BS) äusserte grundsätzliche Vorbehalte gegenüber der Revision: «Wir möchten es den Menschen, die sich für die Schweiz als Lebensmittelpunkt und Heimat entscheiden, möglichst einfach machen, das Bürgerrecht zu erwerben», sagte sie. Doch nun solle nur noch «ein perfekter Schweizer, eine perfekte Schweizerin» den roten Pass erhalten.

Referendum noch nicht vom Tisch

Die bürgerlichen Fraktionen sehen in der Gesetzesrevision jedoch vor allem Erleichterungen. Isabelle Moret (FDP/VD) erinnerte daran, dass die Mindestaufenthaltsdauer von zwölf auf zehn Jahre gesenkt wird.

Mit der Harmonisierung der kantonalen Vorschriften werde die Rechtsgleichheit gestärkt. Zudem setzte das Gesetz Anreize zur Integration aller Mitglieder einer Familie. «Wer sich beispielsweise dagegen wehrt, dass seine Frau einen Sprachkurs besucht, wird nicht mehr eingebürgert», sagte Moret.

Unklar ist, ob mit der Schlussabstimmung am Freitag das letzte Wort gesprochen ist. Die Grünen wollen kein Referendum ergreifen. Die SP hingegen schliesst eine Unterschriftensammlung nicht aus. Zurzeit seien Gespräche mit befreundeten Organisationen und Parteien im Gang, sagte Fraktionspräsident Andy Tschümperlin (SZ) auf Anfrage. Es sei aber noch zu früh, die Frage abschliessend zu beantworten.

(ig/sda)

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