Einigungskonferenz zur Sanierung von Pensionskassen

publiziert: Dienstag, 8. Jun 2004 / 18:50 Uhr

Bern - Notleidende Pensionskassen sollen den Mindestsatz zur Verzinsung der Altersguthaben vorübergehend unterschreiten dürfen. Mit 14 zu 11 Stimmen hat sich die Einigungskonferenz dem Ständerat angeschlossen und dessen Beschluss verschärft.

Der Nationalrat könnte nächste Woche die Gesetzesänderung noch zum Scheitern bringen.
Der Nationalrat könnte nächste Woche die Gesetzesänderung noch zum Scheitern bringen.
Bei den möglichen Massnahmen gegen massive Unterdeckungen hatte der Nationalrat eine Unterschreitung des Mindestzinssatzes von derzeit 2,25 Prozent drei Mal abgelehnt. Wegen dieser letzten Differenz musste die Einigungskonferenz beider Räte einberufen werden.

Nach dem Antrag der Einigungskonferenz soll das Unterschreiten des Mindestsatzes möglich sein, höchstens aber 0,5 Prozent betragen dürfen. Im übrigen bleibt es bei einer Dauer von maximal fünf Jahren und bei der Voraussetzung, dass höhere Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ein beschränktes Opfer der Rentner nicht zum Ziel geführt haben.

Der Ständerat behandelt den Antrag der Einigungskonferenz am Mittwoch, der Nationalrat nächsten Woche. Sollte auch nur eine Kammer den Vorschlag ablehnen, wäre die ganze Gesetzesänderung gescheitert.

(rr/sda)

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