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Eishockey: Fall Kohler - Betrug, ungetreue Geschäftsführung und Urkundenfälschung

publiziert: Freitag, 17. Jan 2003 / 21:05 Uhr

(Si) Der Eishockeyverband hat aufgrund der "Kohler-Akte" von Einzelrichter Heinz Tännler bei der Bezirksanwaltschaft Zürich Strafanzeige gegen Werner Kohler wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung eingereicht.

Werner Kohler steht im Abseits.
Werner Kohler steht im Abseits.
Ausserdem forderte der SEHV von Werner Kohler per eingeschriebenem Brief den Betrag von 1,298 Millionen Franken für unrechtmässig bezogene Leistungen zurück. Der SEHV-Zentralvorstand gewährt Kohler eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ausserdem bezeichnet der Verband die Forderung als "erste Teilrechnung". Weitere Forderungen bleiben vorbehalten. Kommt es zur Anklage und später zu einer Verurteilung Kohlers, droht dem ex-Präsidenten im schlimmsten Fall eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren.

Der Bericht von Heinz Tännler lieferte nicht viel mehr, als schon an Heiligabend bekanntgegeben worden ist. Hauptanklagepunkt gegen Werner Kohler bleibt die Million Franken Provision, die er beim IMG-Deal bezogen hat. Marc Biver von der IMG Schweiz erklärte bei der Befragung durch Tännler, dass er von Abmachungen zwischen Dominik Senn (Senn Sportmanagement SSM) und Werner Kohler hinters Licht geführt worden sei, dass er ansonsten mit der Provision von einer Million Franken an Kohler nicht einverstanden gewesen wäre. Aufgrund der Akten nimmt Tännler an, dass jene Million, die Kohler erhielt, Teil des Gesamtpaketes war -- dass also Kohler eine Million bezogen hat, die ansonsten an den Verband gegangen wäre. Ausserdem lieferte Tännler konkrete Zahlen, was die Honorierung Kohlers als SEHV-Präsident angeht. Die Bezüge zwischen Amtsantritt 1996 und dem Rücktritt am 24. Dezember 2002 belaufen sich gemäss Tännler gesamthaft auf knapp 2,4 Millionen Franken, im Schnitt pro Jahr also rund 370 000 Franken für ein ehrenamtliches Amt. In diesen Zahlen ist die Million Provision von Biver ebenso enthalten wie diverse (übermässige) Provisionen von der SSM (Senn). Die Verträge, welche Kohlers Bezüge vom SEHV regelten, wurden im Herbst 2001 auf den 1. Juni 1997 rückdatiert. Damit ist der Tatbestand der Urkundenfälschung gegeben -- wobei in diesem Punkt aber wohl nicht Kohler Zielscheibe einer Anklage sein kann, sondern eher die mit hochrangigen Juristen und Fachleuten bestückte Geschäftsprüfungskommission. Offene Fragen existieren weiterhin betreffend der Rückkaufsumme beim IMG-Deal. Neue Fakten lieferten der SEHV und Tännler nicht viele. Neu sind Vorwürfe an Kohler aus den Jahren 1997/98. Als OK-Präsident der Junioren-WM 1997 von Genf und der A-WM 1998 von Zürich und Basel hat er vom Verband Spesen bezogen, gleichzeitig aber von der Agentur CWL ohne Wissen des Verbandes 127 800 Franken Honorar kassiert. Werner Kohler äusserte sich schriftlich zu den Vorwürfen. Der SEHV hatte eigens die Securitas beauftragt, um zu verhindern, dass er persönlich an der Medienorientierung erscheint. Kohlers Anwalt Bruno Baer wurde hinauskomplimentiert. Kohler vertritt bei der Kernfrage nach wie vor die Meinung, dass die Million Provision aus dem IMG-Deal nicht auf Kosten des Eishockeyverbandes gegangen ist. In diesem Punkt steht seine Aussage gegen jene von Marc Biver. Neben der Strafanzeige gegen Kohler untersucht der SEHV in den nächsten Wochen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der Geschäftsprüfungskommission (GPK), des Controllers und des Zentralvorstands. Controller Roland M. Paly, der in der ganzen Affäre eine undurchsichtige Rolle spielt, tritt für die Zeit der weiteren Abklärungen in den Ausstand. Als weiteres Vorgehen plant der Eishockeyverband für die nächsten Wochen, mit ruhigen und überlegten Handlungen das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen. In wie weit jene Führung, die während Jahren nicht bemerkt haben will, wie Kohler den Verband geschröpft haben soll, dazu noch in der Lage ist, wird sich weisen müssen.

(Rolf Bichsel, Zug /sda)

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