Elektronische Patientendossiers bis 2015

publiziert: Donnerstag, 28. Jun 2007 / 21:34 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern die so genannte Strategie eHealth Schweiz für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Mit dieser Strategie will der Bundesrat die «Effizienz, Qualität und Sicherheit der elektronischen Dienste im Gesundheitswesen verbessern».

Nur wenige Ärzte führen heute die Krankengeschichte ihrer Patienten elektronisch nach.
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Kernelement der Strategie ist der schrittweise Aufbau eines elektronischen Patientendossiers. «Dieses soll Ärzten und anderen Leistungserbringern mit dem Einverständnis der Patienten Zugriff auf behandlungsrelevante Informationen geben», sagt Projektleiter Adrian Schmid im Bundesamt für Gesundheit BAG.

Er verweist darauf, dass die Informationen über die Patientinnen und Patienten heute verstreut sind und häufig nur bei Überweisungen zwischen Ärzten und Spitälern weitergegeben werden.

«Für eine effiziente und qualitativ hochstehende Versorgung sollte aber jeder behandelnde Arzt, unabhängig von Ort und Zeit, Zugang zu den relevanten Teilen der Krankengeschichte haben», findet Schmid.

Am weitesten fortgeschritten bei der Erfassung elektronischer Patientendaten seien die Spitäler. Nachholbedarf ortet Schmid bei den Schweizer Ärzten: «Es dürften nicht mehr als zehn Prozent sein, die heute die Krankengeschichte ihrer Patienten elektronisch nachführen.»

Versicherungskarte wird eingeführt

In einem ersten Schritt soll nun im übernächsten Jahr eine Versichertenkarte eingeführt werden. Darauf würden nach Schmid die wichtigsten Informationen wie Blutgruppe, chronische Krankheiten, Allergien usw. gespeichert.

Der Ausbau zum Patientendossier, das zentral oder aus Datenschutz- und föderalistischen Gründen eher dezentral geführt wird, soll schrittweise bis 2015 erfolgen.

Adrian Schmid: «Das System muss so aufgebaut sein, dass die betroffenen Patienten im Einzelfall entscheiden können, ob und auf welche Daten sie den Zugriff erlauben wollen. Zudem muss bei der Ausgestaltung des Dossiers dafür gesorgt werden, dass Datensicherheit, Datenschutz und Datenhoheit sichergestellt sind und die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.»

Beim BAG ist man sich bewusst, dass das Projekt eHealth noch zahlreiche datenschutzrechtliche und föderalistische Klippen überwinden muss, bis es realisiert ist. «eHealth ist kein Informatik- sondern ein Kulturentwicklungsprojekt», so der Projektleiter.

(smw/pte)

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