Elektroschock-Geräte: UNO besorgt

publiziert: Dienstag, 10. Mai 2005 / 07:52 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 10. Mai 2005 / 10:03 Uhr

Genf - Das UNO-Komitee gegen Folter hat den vierten periodischen Bericht der Schweiz zur Einhaltung des Verbots von Folter und erniedrigender Behandlung geprüft.

Waffe oder Folterinstrument? Elektroschock-Geräte sind bei Polizei und Geheimdienst beliebt.
Waffe oder Folterinstrument? Elektroschock-Geräte sind bei Polizei und Geheimdienst beliebt.
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Weiterführende Links zur Meldung:

Pressemitteilung
Amnesty Internationals Bedenken betreffend Elektroschock-Betäubungswaffen
www.amnesty-basel.ch/Presse/Press/97.03.03_stungun.html

Es zeigte sich besorgt über den geplanten Einsatz von Elektroschock-Geräten.Dieser ist im Entwurf des Zwangsanwendungsgesetzes (ZAG) vorgesehen. Sayed El Masry, Ko-Berichterstatter des Komitees für die Schweiz, fragte, ob die Anwendung solcher Geräte genauen Richtlinien unterstellt werde, falls sie zum Einsatz kämen. Zahlreiche Länder halten solche Geräte für Folterinstrumente, sagte er.

Die Schweizer Delegation wurde von Bernardo Stadelmann, Vize-Direktor des Bundesamtes für Justiz, geleitet. Stadelmann sagte, im Laufe des Vernehmlassungsverfahrens des ZAG sei der Vorschlag, Elektroschock-Geräte einzusetzen auch auf Kritik gestossen.

Bundesrat entscheidet

Das Verfahren werde nun ausgewertet und der Bundesrat müsse entscheiden, ob die Verwendung solcher Waffen im Gesetzesentwurf enthalten bleibe, der dem Parlament vorgelegt werde.

El Masry forderte die Schweizer Delegation zudem auf zu präzisieren, ob der Gesetzgeber beabsichtige, einige Mittel zu verbieten, die bei Zwangsausschaffungen zum Einsatz kamen und die Atmung der betroffenen Personen behindern könnten. Massnahmen zur Zwangsausschaffung könnten in einigen Fällen leicht zu erniedrigender Behandlung werden.

Unbequeme Fragen

Claudio Grossmann, der Berichtererstatter des Komitees für die Schweiz, wollte von der Schweizer Delegation wissen, ob sie sich erklären könne, weshalb die Zahl der Klagen wegen Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zunahm.

Weiter fragte Grossmann, weshalb die Schweiz keine unabhängige Institution schaffen wolle, die sich mit Klagen wegen Misshandlungen durch die Polizei befasst. Eine solche Institution könne die Arbeit der Polizei wirksam überwachen.

(fest/sda)

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