Werden frühere Entscheide umgestossen?

Energiedebatte geht in die heisse Phase

publiziert: Mittwoch, 2. Mrz 2016 / 09:05 Uhr
Die Laufzeit der ältesten AKWs soll auf sechzig Jahre beschränkt werden.
Die Laufzeit der ältesten AKWs soll auf sechzig Jahre beschränkt werden.

Bern - Der Nationalrat hat am Mittwochmorgen damit begonnen, die noch strittigen Punkte der Energiestrategie zu beraten. Er dürfte etliche frühere Entscheide umstossen, namentlich jene zu Atomkraftwerken.

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Im Dezember vor einem Jahr hatte der Nationalrat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 zum ersten Mal beraten. Seither haben sich die Kräfteverhältnisse im Rat verschoben. Die SVP und die FDP, die der Energiewende skeptisch gegenüber stehen, erlangten bei den Wahlen im Herbst die Mehrheit in der grossen Kammer.

Nun zeichnet sich ab, dass der Nationalrat auf die Linie des Ständerates einschwenken wird, der das Massnahmenpaket verwässert hat. So wollte der Ständerat nichts wissen von einer Laufzeitbeschränkung für die ältesten Atomkraftwerke. Auch Auflagen ab einer Laufzeit von 40 Jahren fanden keine Mehrheit.

Nein zum Langzeitbetriebskonzept

Der Nationalrat hatte sich in der ersten Beratung dafür ausgesprochen, die Laufzeit der ältesten AKW auf sechzig Jahre zu beschränken. Beznau I müsste damit im Jahr 2029 vom Netz gehen, Beznau II im Jahr 2031.

Ab vierzig Jahren sollten AKW-Betreiber zudem ein Langzeitbetriebskonzept für die jeweils nächsten zehn Jahre vorlegen müssen. Gewünscht hatte dies die Atomaufsichtsbehörde ENSI. Die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragt dem Rat nun aber, darauf zu verzichten.

Subventionen für Grosswasserkraftwerke

Zu reden geben werden auch die Subventionen für Grosswasserkraftwerke, die der Ständerat wegen der tiefen Preise im europäischen Strommarkt in die Vorlage eingebaut hat. Die Nationalratskommission befürwortet Finanzhilfen. Anders als der Ständerat will sie aber nicht nur Werke unterstützen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Nach ihrem Willen sollen Wasserkraftwerke für jene Elektrizität, welche sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde erhalten. Bereits geeinigt haben sich National- und Ständerat bei den Investitionsbeiträgen für den Zubau von Grosswasserkraftwerken: Auch Anlagen mit einer Leistung über 10 Megawatt sollen davon profitieren.

Befristete Förderung erneuerbarer Energien

Noch einigen müssen sich die Räte auf die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Einzelheiten zum Umbau des Fördersystems zu einem Einspeiseprämiensystem mit Direktvermarktung. Ferner ist offen, ob die Förderung der erneuerbaren Energien befristet wird.

Nach dem Willen des Ständerates sollen ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. Dafür soll der Netzzuschlag rasch auf das Maximum von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Die Nationalratskommission ist einverstanden.

Effizienzmassnahmen gefährdet

Entscheiden muss der Nationalrat auch, ob er - wie der Ständerat - Massnahmen für mehr Energieeffizienz aus der Vorlage streicht. Die Kommission beantragt das, allerdings mit Stichentscheid des Präsidenten. Zur Debatte stehen Anreize für Elektrizitätswerke, das Stromsparen zu fördern. Der Bundesrat hatte ein System mit weissen Zertifikaten vorgeschlagen, der Nationalrat sprach sich in der ersten Beratung für ein Bonus-Malus-System aus.

Zu den weiteren umstrittenen Punkten gehört die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen, welche der Nationalrat bei den ersten Beratungen ins Paket eingebaut hat. Die heutigen Möglichkeiten für Steuerabzüge würden damit erweitert. Zum einen könnten Steuerabzüge über mehrere Jahre verteilt werden, zum anderen könnten sie neu auch für Ersatzneubauten geltend gemacht werden.

Ohne energetischen Mindeststandard

Im Gegenzug würden die Abzüge nach dem Beschluss des Nationalrates nur noch zugelassen, wenn mit der Sanierung ein energetischer Mindeststandard erreicht würde. Der Ständerat strich die Bestimmungen. Die vorberatende Nationalratskommission beantragt ihrem Rat nun, an den Abzügen festzuhalten - neu ohne Mindeststandard.

Die kantonalen Finanzdirektoren wehrten sich im Vorfeld gegen die neuen Steuerabzüge. Für den Fall, dass die Räte diese beschliessen, drohen sie mit dem Ausstieg aus dem Gebäudeprogramm, mit dem Sanierungen finanziell unterstützt werden.

Ins Gebäudeprogramm fliessen auch Mittel aus der CO2-Abgabe. Heute dürfen höchstens 300 Millionen Franken dafür eingesetzt werden, künftig sollen es 450 Millionen Franken sein. Darauf haben sich die Räte bereits geeinigt. Ebenfalls Ja sagten sie zu umweltfreundlicheren Autos: Die Vorgaben für Autoimporteure sollen verschärft werden.

(arc/sda)

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