Kommission will Immunität beibehalten
Entgeht Markwalder einer Strafverfolgung?
publiziert: Donnerstag, 2. Jul 2015 / 13:30 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 2. Jul 2015 / 14:30 Uhr
Christa Markwalder kommt wohl mit einem blauen Auge davon.
Bern - Christa Markwalder (FDP/BE) dürfte einer Strafverfolgung in der Kasachstan-Affäre entgehen, da die Immunitätskommission des Nationalrates ihre Immunität nicht aufheben will. Die Kommission fordert aber disziplinarische Massnahmen vom Büro des Nationalrats.
Es gehe um eine "gewisse Zeichensetzung", sagte der Kommissionsvizepräsident Gerhard Pfister (CVP/ZG) am Donnerstag vor den Medien in Bern. Man wolle dem Parlament und der Öffentlichkeit zeigen, dass man fähig sei, solche Fälle intern "angemessen zu regeln".
Das Büro des Nationalrats hatte allerdings bereits Anfang Juni einstimmig entschieden, die Nationalrätin nicht zu disziplinieren. Sie habe zwar mit der Herausgabe von Dokumenten formell das Amtsgeheimnis verletzt, es handle sich aber um eine geringfügige Verletzung, hiess es zur Begründung.
Die Immunitätskommission wird das Büro nun in einem Brief auffordern, darauf zurückzukommen. Der Entscheid fiel laut Pfister knapp - mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid des Vizepräsidenten selbst. Präsident Christian Lüscher (FDP/GE) war in den Ausstand getreten.
Rechtskommission muss noch entscheiden
Den eigentlichen Entscheid gegen die Aufhebung der Immunität fällte die Kommission am Donnerstag mit 7 gegen 2 Stimmen. Auch die Immunität von Walter Müller (FDP/SG) soll aufrechterhalten werden. Dieser Entscheid fiel einstimmig.
Ob Markwalder und Müller von der Immunität geschützt bleiben, ist aber noch nicht definitiv entschieden. Die Rechtskommission des Ständerats befindet voraussichtlich am 14. August darüber.
Anzeigen wegen Kasachstan-Affäre
Die Bundesanwaltschaft hatte um die Aufhebung der Immunität von Markwalder und Müller ersucht, weil Strafanzeigen gegen die beiden vorliegen. Zwei Privatpersonen werfen Markwalder, die derzeit Vizepräsidentin des Nationalrats ist, eine Reihe von Straftaten vor, darunter Verletzung des Amtsgeheimnisses und politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.
Die Bernerin steht im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates einer Lobbyistin übergeben und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Die Lobbyistin soll die Dokumente ihrem Mandanten in Kasachstan weitergereicht haben.
Die Strafanzeige gegen Walter Müller reichten die Jungsozialisten (JUSO) ein wegen einer Reise nach Kasachstan, zu der sich Müller im Jahr 2014 hatte einladen lassen. Nach Ansicht der JUSO hatte sich der St. Galler bestechen lassen. Gemäss Angaben der FDP-Fraktion hat Müller die Kosten für die Reise nachträglich selber übernommen.
Das Büro des Nationalrats hatte allerdings bereits Anfang Juni einstimmig entschieden, die Nationalrätin nicht zu disziplinieren. Sie habe zwar mit der Herausgabe von Dokumenten formell das Amtsgeheimnis verletzt, es handle sich aber um eine geringfügige Verletzung, hiess es zur Begründung.
Die Immunitätskommission wird das Büro nun in einem Brief auffordern, darauf zurückzukommen. Der Entscheid fiel laut Pfister knapp - mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid des Vizepräsidenten selbst. Präsident Christian Lüscher (FDP/GE) war in den Ausstand getreten.
Rechtskommission muss noch entscheiden
Den eigentlichen Entscheid gegen die Aufhebung der Immunität fällte die Kommission am Donnerstag mit 7 gegen 2 Stimmen. Auch die Immunität von Walter Müller (FDP/SG) soll aufrechterhalten werden. Dieser Entscheid fiel einstimmig.
Ob Markwalder und Müller von der Immunität geschützt bleiben, ist aber noch nicht definitiv entschieden. Die Rechtskommission des Ständerats befindet voraussichtlich am 14. August darüber.
Anzeigen wegen Kasachstan-Affäre
Die Bundesanwaltschaft hatte um die Aufhebung der Immunität von Markwalder und Müller ersucht, weil Strafanzeigen gegen die beiden vorliegen. Zwei Privatpersonen werfen Markwalder, die derzeit Vizepräsidentin des Nationalrats ist, eine Reihe von Straftaten vor, darunter Verletzung des Amtsgeheimnisses und politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.
Die Bernerin steht im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates einer Lobbyistin übergeben und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Die Lobbyistin soll die Dokumente ihrem Mandanten in Kasachstan weitergereicht haben.
Die Strafanzeige gegen Walter Müller reichten die Jungsozialisten (JUSO) ein wegen einer Reise nach Kasachstan, zu der sich Müller im Jahr 2014 hatte einladen lassen. Nach Ansicht der JUSO hatte sich der St. Galler bestechen lassen. Gemäss Angaben der FDP-Fraktion hat Müller die Kosten für die Reise nachträglich selber übernommen.
(bg/sda)
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