Erdogan E. wird nicht ausgeliefert

publiziert: Dienstag, 30. Jan 2007 / 21:56 Uhr

Lausanne - Der kurdische Flüchtling Erdogan E. wird nicht an die Türkei ausgeliefert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen und die Haftentlassung angeordnet. Die Auslieferung eines anderen Kurden hat es unter Vorbehalten bestätigt.

Das Bundesgericht hat die erhobene Beschwerde einstimmig gutgeheissen.
Das Bundesgericht hat die erhobene Beschwerde einstimmig gutgeheissen.
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Erdogan E. war 1996 im Alter von 17 Jahren in die Schweiz gekommen. Drei Jahre später wurde er vorläufig aufgenommen. 2003 verlangte die Türkei seine Auslieferung. Ihm wurde vorgeworfen, 1995 als Mitglied der radikalen kurdischen Widerstandsorganisation DKHP-C Straftaten begangen zu haben.

Insbesondere soll der damals 15-Jährige an der Ermordung eines türkischen Polizisten beteiligt gewesen sein. Nachdem das Bundesamt für Justiz (BJ) das türkische Begehren zwei Jahre lang unbehandelt gelassen hatte, ordnete es im Januar 2006 die Verhaftung von Erdogan E. an. Im August verfügte es seine Auslieferung.

Das Bundesgericht hat seine dagegen erhobene Beschwerde nun einstimmig gutgeheissen. Die Lausanner Richter weisen in ihrem Entscheid zunächst darauf hin, dass die vorgeworfenen Delikte mehr als 11 Jahre zurückliegen. Weiter weise das türkische Ersuchen in zentralen Fragen Mängel und Widersprüche auf.

Vor allem fehle es an verlässlichen Verdachtsgründen dafür, dass sich Erdogan E. eines Tötungsdelikts oder der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation schuldig gemacht haben könnte.

Gegen die Auslieferung von Erdogan E. hatte sich in der Schweiz heftiger Widerstand formiert. Im vergangenen Oktober reichte das «Bündnis gegen Ausschaffungen und Auslieferungen in die Türkei» bei der Bundeskanzlei eine Petition mit 3600 Unterschriften ein, mit der seine Freilassung gefordert wurde.

(smw/sda)

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