Ermittlungen gegen Eternit wegen fahrlässiger Tötung bald beendet

publiziert: Donnerstag, 14. Nov 2002 / 13:30 Uhr

Glarus - Im Fall der Firma Eternit, gegen die wegen fahrlässiger Tötung aufgrund von Produktion mit Asbest ermittelt wird, will das Kantonsgericht Glarus bis Ende Jahr entscheiden. Es geht um den Umfang der Rechtshilfe an den Turiner Staatsanwalt.

Er werde nach Durchsicht der Anträge des Verhöramts, der Eternit AG sowie des Bundesamts für Justiz bis Ende Dezember einen Entscheid fällen, sagte Marco Giovanoli, Präsident des Kantonsgerichts Glarus, auf Anfrage. Am Vortag meldeten italienische Agenturen, die Rechtshilfe sei blockiert.

Dies stimme nicht, der Fall sei lediglich weiterhin pendent, nachdem die Eternit Ende August Rekurs gegen den Entscheid des Glarner Verhörrichters eingelegt hatte. Dieser war zum Schluss gekommen, dass die Firma sowie die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Dokumente an die Staatsanwaltschaft in Turin liefern müssen.

Unklar ist dabei der Umfang. Die Turiner Staatsanwaltschaft wünscht den Zugang zu Unterlagen, um die Fälle der mindestens zwölf einstigen italienischen Eternit-Gastarbeiter zu untersuchen, die inzwischen an Brust- und Bauchfellkrebs (Mesotheliom) gestorben sind. Sie arbeiteten in den 60er und 70er Jahren in Niederurnen und kamen dort mit Asbest in Berührung.

Der Zusammenhang von Asbestkontakt und Mesotheliom ist von der Wissenschaft bereits in den 70-er Jahren nachgewiesen worden. 1976 entschied die Eternit, sukzessive auf die Produktion mit Asbest zu verzichten. Die Umstellung auf eine völlig asbestfreie Produktion wurde 1994 vollzogen.

Die Eternit ist überzeugt, stets nach neustem Wissensstand die richtigen Massnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz getroffen und sämtliche Vorschriften über die Arbeitssicherheit eingehalten zu haben. Sie kann das Urteil des Glarner Kantonsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen.

(bert/sda)

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