Erneutes Verfahren gegen PRO-PLO Schweiz

publiziert: Montag, 4. Aug 2003 / 08:32 Uhr

Schaffhausen - Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Patric Illi, den Gründer der Organisation PRO-PLO Schweiz. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf mögliche Sprengstoffdelikte, beziehungsweise der Vorbereitung solcher Delikte.

Gründer der radikal-islamischen Hamas-Bewegung, Scheich Ahmed Jassin.
Gründer der radikal-islamischen Hamas-Bewegung, Scheich Ahmed Jassin.
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef der Bundesanwaltschaft, bestätigte einen entsprechenden Bericht des "SonntagBlicks". Weitere Details zum Verfahren wollte Wiedmer nicht nennen.

"Wirr zu reden ist in der Schweiz nicht strafbar, das Hantieren mit gefährlichen Materialien jedoch schon", sagte Wiedmer.

Wie die PRO-PLO auf ihrer Internetseite vermeldet, wurde im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren Illis Wohnung in Schaffhausen durchsucht. Ob bei dieser Durchsuchung Sprengstoff sichergestellt worden war, wollte Wiedmer nicht kommentieren.

Illi sorgte 2002 für Aufsehen, als er sich im Gazastreifen mit dem Gründer der radikal-islamischen Hamas-Bewegung, Scheich Ahmed Jassin, zu einem Gespräch traf.

Offenbar versuchte Illi vorletzte Woche erneut, in den Gaza-Streifen einzureisen, wurde aber gemäss PRO-PLO nach einem mehrstündigen Verhör von den israelischen Behörden ausgewiesen.

Zwei Klagen bereits abgewiesen

Bereits Ende Juni war ein Verfahren gegen die PRO-PLO eingestellt worden. Ein Schaffhauser Untersuchungsrichter hatte damals eine Klage der Eidg. Kommission gegen Rassismus abgewiesen.

Diese richtete sich gegen Äusserungen auf der Internetseite von PRO-PLO, wo Ausdrücke wie "Zionisten-Bastard" verwendet wurden. Zuvor war eine Klage abgewiesen worden, welche in der Folge einer Flugblattaktion eingereicht worden war.

Ein PRO-PLO-Mitglied hatte im Juli und September 2002 auf der Zürcher Bahnhofstrasse Flugblätter verteilt, auf denen zum Boykott Israels und israelischer Produkte aufgerufen wurde.

Darauf reichte der Präsident der Zürcher Sektion der Gesellschaft Schweiz-Israel Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Die Bezirksanwaltschaft Zürich stellte das Verfahren Ende Januar 2003 jedoch ein.

(bsk/sda)

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