Erst nach Exhumierung kennt 73-Jähriger seinen Vater

publiziert: Samstag, 12. Sep 2009 / 14:34 Uhr

Genf - Ein 73-jähriger Mann aus Genf weiss endlich, wer sein leiblicher Vater war. Nach jahrelangen Prozessen durfte er seinen mutmasslichen Vater für einen Vaterschaftstest exhumieren lassen.

Die Obduktion bestätigte die Vaterschaft. (Symbolbild)
Die Obduktion bestätigte die Vaterschaft. (Symbolbild)
Die DNA-Analyse zeigte, dass der Mann tatsächlich sein biologischer Vater war. Anhand eines Knochens, der in einem Genfer Friedhof ausgegraben worden war, nahm ein österreichisches Labor die Analyse vor. Damit konnten die letzten Zweifel über seine Abstammung aus der Welt geräumt werden, sagte der 73-Jährige zur Nachrichtenagentur SDA.

Dieser Fall bedeutet eine Kehrtwende in der Schweizer Rechtssprechung. Künftig besteht ein absoluter Anspruch darauf, seine Herkunft zu kennen. In ähnlich gelagerten Fällen dürfte der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg nicht mehr nötig sein.

Der 73-Jährige hatte von seiner Mutter bereits 1958 von seinem biologischen Vater erfahren, der 1976 starb. Dessen Familie wollte vom unehelichen Sohn aber nichts wissen.

Der Sohn ging bis vor den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg, weil ihm die Schweizer Gerichte bis hin zum Bundesgericht eine Exhumierung des Vaters verwehrten. Der EMRG rügte die Schweiz dafür wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

(tri/sda)

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