Erste Klagen vor Neuwahlen

publiziert: Freitag, 22. Jul 2005 / 18:56 Uhr / aktualisiert: Freitag, 22. Jul 2005 / 19:35 Uhr

Berlin - Streit um Neuwahlen: In Deutschland sind beim Bundesverfassungsgericht die ersten Klagen gegen die Auflösung des Bundestags eingegangen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Entscheidung von 1983
Entscheidung zur Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten im Jahr 1983 nach vorangegangener Vertrauensfrage.
www.bverfg.de/entscheidungen/es19830216_2bve000183.html

Spitzenpolitiker geben ihnen keine Chance, Verfassungsexperten beurteilen die Klagen aber unterschiedlich.

Als Erste klagten in Karlsruhe zwei Splitterparteien, wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte. Weitere Parteien haben Klagen angekündigt. Sie beziehen sich auf die nötigen Unterschriften und die knappen Fristen. Für eine Wahlteilnahme müssen 2000 Wahlberechtigte aus jedem Bundesland unterschreiben.

Kommende Woche wollen die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) klagen. Schulz erneuerte seine Kritik am Verfahren, über eine verlorene Vertrauensfrage im Parlament Wahlen herbeizuführen. Das Vorgehen von Bundeskanzler Gerhard Schröder sei fingiert und inszeniert gewesen.

Urteil bis Ende August

Ein Urteil der Verfassungshüter wird nicht vor Ende August erwartet. Die Regierung blicke diesem "mit grosser Gelassenheit" entgegen, sagte ein Sprecher in Berlin. Auch Oppositionsvertreter - so FDP-Chef Guido Westerwelle - sagten, der Entscheid von Bundespräsident Horst Köhler sei verfassungskonform.

Köhler hatte am Donnerstagabend erklärt, Neuwahlen seien nötig, damit eine Regierung mit stabiler Mehrheit Probleme wie die Arbeitslosigkeit angehen könne.

Der Verfassungsrechtler Jochen Rozek beurteilte in der "Sächsischen Zeitung" die Aussichten der Klagen positiv: Er zweifle, ob Köhlers Entscheid einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalte. Dagegen ging der frühere Verfassungsrichter Ernst-Gottfried Mahrenholz davon aus, dass die Klagen scheitern werden.

Wahlkampf

Ungeachtet der Klagen stürzten sich die Parteien in den Wahlkampf. Neue Umfragen mehrere Institute zeigten, dass der Vorsprung der Opposition aus CDU/CSU und FDP schrumpft. Einige Umfragen sahen die Oppostion erstmals seit langem wieder bei unter 50 Prozent.

Dagegen legte das Linksbündnis aus Ex-PDS und WASG auf bis zu 12 Prozent Stimmenanteil zu. Die SPD bleibt im Tief und pendelt um 27 Prozent. Ihr Koalitionspartner, die Grünen, kämen je nach Umfrage auf 8 bis 10 Prozent.

(bert/sda)

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