Erster Nacktwanderer vor Gericht

publiziert: Donnerstag, 27. Mai 2010 / 07:57 Uhr / aktualisiert: Freitag, 28. Mai 2010 / 00:14 Uhr

Trogen - Weil er am 11. Oktober 2009 «födleblutt» gewandert war, ist ein 47-jähriger Herisauer vor Ausserrhoder Kantonsgericht gestanden. Verteidigt wurde er durch Puistola Grottenpösch, den passionierten Schweizer Nacktwanderer.

Herisauer muss sich wegen Nacktwandern vor dem Gericht verantworten. (Archivbild)
Herisauer muss sich wegen Nacktwandern vor dem Gericht verantworten. (Archivbild)
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Eine Frau zeigte den Nacktwanderer an. Gegen die Busse von 100 Franken erhob der Mann Einsprache. Deshalb stand er als erster Nacktwanderer in Ausserrhoden vor Gericht. Die Anklage lautet auf «unanständiges Benehmen» laut kantonalem Strafrecht. Das ist ein Offizialdelikt. Das Urteil steht noch aus. Würde er verurteilt, müsste er auch die Verfahrenskosten von 870 Franken bezahlen.

Sein Verteidiger Puistola Grottenpösch, der bekannteste Schweizer Nacktwanderer, plädierte auf Freispruch. Grottenpösch trat bei Kurt Aeschbacher im TV-Studio auf. Vor Ausserrhoder Gerichten dürfen auch Nicht-Juristen Angeschuldigte vertreten, sofern sie dies unentgeltlich tun.

Kein Moralkodex

Seit der Revision des Strafgesetzbuchs von 1992 sei das Schweizer Strafrecht kein Moralkodex mehr, argumentierte Grottenpösch. Die Anklage wirft dem Nacktwanderer vor, er sei an jenem Tag im Gebiet Nieschberg an einer Feuerstelle und am christlichen Rehabilitationszentrums «Best Hope» vorbei gewandert.

Die Villa «Sorgenfrei» wurde vom Kölner K. Grunwald, einem Pionier des Gesundheitsbaus, erstellt. Auf diese Naturisten-Tradition am Nieschberg bezog sich Puistola in seiner Verteidigung. Der Weg, den der Nacktwanderer benützte, sei 67 Meter von der Villa entfernt und nicht einsehbar. Die Frau, die den Nackedei anzeigte, sei hinter ihm her gelaufen.

Das «unanständige Benehmen» im kantonalen Strafrecht sei lediglich eine Light-Variante des abgeschafften Unzuchts-Artikels im Strafgesetzbuch. Nacktheit an sich verletze kein Rechtsgut. Der Nacktwanderer habe sich weder schamlos noch unanständig benommen.

«Unanständiges Benehmen»

In Ausserrhoden wurde kein besonderes Gesetz geschaffen. Entblösstes Wandern wird als «unanständiges Benehmen» laut kantonalem Strafrecht taxiert und mit 100 Franken gebüsst. Jetzt kann das Kantonsgericht entscheiden, ob diese Auslegung rechtens ist.

2009 sorgten Nacktwanderer einzig im Toggenburg für Aufregung, allerdings ohne Folgen. Im Kanton St. Gallen ist Nudisten-Wandern nicht explizit verboten. Allenfalls würde es unter den Tatbestand der «mutwilligen Belästigung» subsumiert.

In Deutschland dagegen geht das Nudisten-Wandern erst recht los: Naturisten wollen am letzten Maiwochenende im Südharz bei Dankerode Deutschlands ersten offiziellen Nacktwanderweg eröffnen, wie Horst Kehm aus Frankfurt, der Betreiber der Internetplattform der deutschen Nacktwandergemeinde ankündigt.

(ht/sda)

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