Erstes Abkommen der Bilateralen II tritt in Kraft

publiziert: Dienstag, 29. Mrz 2005 / 17:37 Uhr

Bern - Als erstes der neuen bilateralen Abkommen mit der EU tritt am 30. März jenes über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte in Kraft. Mit dem Abkommen werden Zölle und Exportsubventionen für Produkte wie Schokolade, Biskuits, Saucen und Teigwaren abgebaut.

Davon profitieren nicht nur die Schweizer Konsumenten, sondern auch die Nahrungsmittelindustrie mit ihren rund 200 Betrieben und etwa 20 000 Arbeitsplätzen.

Die EU hebt die Zölle auf den Nahrungsmitteln aus der Schweiz vollständig auf und gewährt für Exporte nach der Schweiz keine Ausfuhrbeiträge mehr. Gleichzeitig werden die Schweizer Zölle auf EU-Produkten teils gesenkt und teils ganz aufgehoben. Tiefer sind nun auch die Beiträge für Exporte in die EU.

Zollerträge sinken

Die Zollerträge auf importierten verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten sinken um rund 100 Millionen. Im Gegenzug spart der Bund Exportsubventionen von 60 Millionen. Wegen der Handelserleichterungen für die Nahrungsmittelindustrie verliert die Bundeskasse so per Saldo jährlich 40 Millionen Franken.

Das Parlament hat dieses Abkommen im Rahmen der Bilateralen II in der Wintersession 2004 genehmigt. Der Vertrag unterliegt nicht dem fakultativen Referendum, so dass für die definitive Inkraftsetzung nur noch das Ratifikationsverfahren in der EU abgewartet werden musste.

(rr/sda)

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