Die Initiative für das Pilotprojekt sei von der Vereinigung der
Islamischen Organisationen des Kantons Luzern (Viokl) ausgegangen,
bestätigte Thomas Glur, Beauftragter für Religion der drei
Landeskirchen im Kanton Luzern einen Bericht der «Reformierten
Presse».
«Das neue Erziehungsgesetz des Kantons Luzern ermöglicht es der
Schulleiterin oder dem Schulleiter, einen solchen Entscheid zu
fällen», sagte Glur. Der Religionsunterricht werde nun in Kriens
und Ebikon von zwei muslimischen Lehrerinnen auf Primarschulstufe
erteilt.
Wie Susanne Markees von der Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren (EDK) erklärte, bestehen in der Schweiz keine
spezifischen Regelungen zur Gestaltung des Religionsunterrichtes.
«Wir empfehlen jedoch, dass Kinder fremder Kulturen auch in ihrer
Sprache und Kultur unterrichtet werden», sagte Markees.
Hocherfreut über den Luzerner Entscheid ist Ibrahim Salah von der
Vereinigung der muslimischen Organisationen in der Schweiz. «Wir
hoffen, dass das Projekt Schule macht», sagte Salah. Der Unterricht
sei wichtig: «Wer seine Religion richtig versteht, kann nicht zum
Fundamentalisten werden», erklärte Salah.
Offen ist laut Glur die Frage, ob die Lehrerinnen mit Kopftuch
unterrichten dürfen. Da es sich jedoch um Religionsunterricht
handelt, dürfte die Frage weniger heikel zu beantworten sein als im
Fall einer Genfer Primarlehrerin, der das Bundesgericht 1997
verboten hatte, im Schulunterricht ein Kopftuch zu tragen.
(ba/sda)